Sitzung: 16.11.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Zur
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gem. § 47
Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen
Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Dies hat u.a. zu erfolgen
für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von
über drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr.
Für
Salzbergen sind unverändert die Hauptverkehrsstraßen A30 und B70 betroffen.
Gemäß
Bekanntmachung und Mitteilung im Salzbergener Boten wurden die Bürgerinnen und
Bürger über die 4. Runde des Lärmaktionsplanes frühzeitig informiert.
Die
strategischen Lärmkarten, die durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
erarbeitet wurden, können weiterhin im Internet eingesehen werden.
Das
Planungsbüro IPW wurde mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für die
Gemeinde Salzbergen beauftragt.
In
der ersten GEA-Sitzung des neuen Jahres soll der Entwurf des Lärmaktionsplanes
durch IPW vorgestellt werden. Anschließend wird eine gesetzlich vorgesehene
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, in der der Lärmaktionsplan für
Salzbergen ein Monat lang öffentlich ausliegt.
Abschließend
müssen die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und ein Beschluss des Rates
herbeigeführt werden. Der Lärmaktionsplan muss bis zum 18.07.2024 beim
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim eingereicht werden.