Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gem. § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Dies hat u.a. zu erfolgen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr.

 

Für Salzbergen sind unverändert die Hauptverkehrsstraßen A30 und B70 betroffen.

 

Gemäß Bekanntmachung und Mitteilung im Salzbergener Boten wurden die Bürgerinnen und Bürger über die 4. Runde des Lärmaktionsplanes frühzeitig informiert.

Die strategischen Lärmkarten, die durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erarbeitet wurden, können weiterhin im Internet eingesehen werden.

 

Das Planungsbüro IPW wurde mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Salzbergen beauftragt.

 

In der ersten GEA-Sitzung des neuen Jahres soll der Entwurf des Lärmaktionsplanes durch IPW vorgestellt werden. Anschließend wird eine gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, in der der Lärmaktionsplan für Salzbergen ein Monat lang öffentlich ausliegt.

 

Abschließend müssen die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und ein Beschluss des Rates herbeigeführt werden. Der Lärmaktionsplan muss bis zum 18.07.2024 beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim eingereicht werden.