Sitzung: 16.11.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Ende
Oktober konnten beide Radwege an der Feldstraße fertiggestellt und für den
Radverkehr freigegeben werden.
Hierbei
konnten zwischen Holsten und dem Industriegebiet Holsterfeld insgesamt rund 2
Kilometer Radweg mit einer Breite von 2,50 Meter erstellt werden.
Bei
der durchgeführten Abnahme sind noch kleinere Nacharbeiten festgestellt worden.
In der letzten Woche hat die Fa. Dinkhoff mit der Radwegebeleuchtung begonnen.
Hier müssen noch die Leuchtköpfe montiert werden.
Eine
ungewöhnliche Verkehrssituation zeigt sich in Höhe des Neubaugebietes Feldhook
III, die auch bereits schon in der Öffentlichkeit für Kritik gesorgt hat.
Durch
die zuständige Verkehrskommission des Landkreises Emsland wurde festgelegt,
dass die Fahrradfahrer an der Kreuzung „An der Becke“ (1. Einfahrt von Holsten
aus kommend) Vorfahrt gegenüber den Autos haben, in der Kreuzung „Fliederweg“ (2.
Einfahrt von Holsten aus kommend) aber die Autos Vorfahrt gegenüber den
Fahrradfahrern haben.
Des
Weiteren gilt auf Höhe des Schützenfest-/Spielplatzes eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das bedeutet, dass in diesem Bereich
Radfahrer auf die Straße wechseln müssen und der Weg ausschließlich nur von
Fußgängern genutzt werden darf. (Das gilt grds. in 30 km/H-Zonen.)
Seitens
der Verwaltung gab es in dieser Woche noch ein Telefonat mit dem zuständigen
Mitarbeiter des Landkreises, um für die Gehwegsituation noch eine andere Lösung
herbeizuführen. Hier würde der Landkreis sich auf folgende Änderungen
einlassen:
Die
30 km/h-Zone an der Feldstraße wird in ortsauswärtiger Fahrtrichtung vor dem
Kreuzungsbereich Feldstraße/Feldhookstraße/Sanddornweg aufgehoben, sodass bis
zum Ortsausgangsschild (Höhe Feldstraße 18) eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.
In
diesem Fall könnte der neue Radweg direkt vom Kreuzungsbereich aus als Geh- und
Radweg ausgeschildert werden.
Zudem
könnten dann auch die Gefahrenzeichen „Radfahrer kreuzt“ entfernt werden.
Im
Zuge dieser Maßnahme müsste an der Feldhookstraße und am Sanddornweg das VZ
274.1-40 (Beginn/Ende der 30er-Zone) aufgestellt werden.
An
der bisherigen Vorfahrtsregelung im oben genannten Kreuzungsbereich wird sich
nichts ändern.
Ratsherr
Elling gibt zu bedenken, dass die PKW-Fahrer im Bereich des Spielplatzes, jetzt
schon mit erhöhten Geschwindigkeiten fahren. Daher hält er das Versetzen des
Schildes bzw. die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zu setzen, für keine
geeignete Lösung.
Ratsfrau
Dörnhoff schlägt vor, für den besagten Streckenabschnitt per Verkehrszeichen
274-30 nur eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anordnen zu lassen.
Der unmittelbar anliegende Spielplatz sollte diese Reduzierung rechtfertigen.
Hier
soll eine Absprache mit der Verkehrsbehörde erfolgen.