Ende Oktober konnten beide Radwege an der Feldstraße fertiggestellt und für den Radverkehr freigegeben werden.

Hierbei konnten zwischen Holsten und dem Industriegebiet Holsterfeld insgesamt rund 2 Kilometer Radweg mit einer Breite von 2,50 Meter erstellt werden.

 

Bei der durchgeführten Abnahme sind noch kleinere Nacharbeiten festgestellt worden. In der letzten Woche hat die Fa. Dinkhoff mit der Radwegebeleuchtung begonnen. Hier müssen noch die Leuchtköpfe montiert werden.

 

Eine ungewöhnliche Verkehrssituation zeigt sich in Höhe des Neubaugebietes Feldhook III, die auch bereits schon in der Öffentlichkeit für Kritik gesorgt hat.

Durch die zuständige Verkehrskommission des Landkreises Emsland wurde festgelegt, dass die Fahrradfahrer an der Kreuzung „An der Becke“ (1. Einfahrt von Holsten aus kommend) Vorfahrt gegenüber den Autos haben, in der Kreuzung „Fliederweg“ (2. Einfahrt von Holsten aus kommend) aber die Autos Vorfahrt gegenüber den Fahrradfahrern haben.

Des Weiteren gilt auf Höhe des Schützenfest-/Spielplatzes eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das bedeutet, dass in diesem Bereich Radfahrer auf die Straße wechseln müssen und der Weg ausschließlich nur von Fußgängern genutzt werden darf. (Das gilt grds. in 30 km/H-Zonen.)

 

Seitens der Verwaltung gab es in dieser Woche noch ein Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter des Landkreises, um für die Gehwegsituation noch eine andere Lösung herbeizuführen. Hier würde der Landkreis sich auf folgende Änderungen einlassen:

Die 30 km/h-Zone an der Feldstraße wird in ortsauswärtiger Fahrtrichtung vor dem Kreuzungsbereich Feldstraße/Feldhookstraße/Sanddornweg aufgehoben, sodass bis zum Ortsausgangsschild (Höhe Feldstraße 18) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.

In diesem Fall könnte der neue Radweg direkt vom Kreuzungsbereich aus als Geh- und Radweg ausgeschildert werden.

Zudem könnten dann auch die Gefahrenzeichen „Radfahrer kreuzt“ entfernt werden.

 

Im Zuge dieser Maßnahme müsste an der Feldhookstraße und am Sanddornweg das VZ 274.1-40 (Beginn/Ende der 30er-Zone) aufgestellt werden.

An der bisherigen Vorfahrtsregelung im oben genannten Kreuzungsbereich wird sich nichts ändern.

 

Ratsherr Elling gibt zu bedenken, dass die PKW-Fahrer im Bereich des Spielplatzes, jetzt schon mit erhöhten Geschwindigkeiten fahren. Daher hält er das Versetzen des Schildes bzw. die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zu setzen, für keine geeignete Lösung.

Ratsfrau Dörnhoff schlägt vor, für den besagten Streckenabschnitt per Verkehrszeichen 274-30 nur eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anordnen zu lassen. Der unmittelbar anliegende Spielplatz sollte diese Reduzierung rechtfertigen.

Hier soll eine Absprache mit der Verkehrsbehörde erfolgen.