Für die Bereitstellung von Baugrundstücken für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser entwickelt die Gemeinde Salzbergen bedarfsgerecht neue Wohnbaugebiete. Die Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Salzbergen GmbH als vermarktende Gesellschaft führt diesbezüglich eine allgemeine Bewerberliste für geplante Baugebiete im Gemeindegebiet. Bauwillige haben die Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenfrei in diese Liste eintragen zu lassen.

 

Neben den bestehenden, vom Gemeinderat festgelegten vier Kategorien werden auch weitere Kriterien bei der Vergabe von Baugrundstücken für den Wohnungsbau herangezogen. Diese Vergaberichtlinien bestimmen das Verfahren zur Auswahl der Bewerber, ohne dass hierdurch ein Rechtsanspruch Dritter begründet wird. Die Vergabe wird auf Grundlage dieser Richtlinie durchgeführt. Um unter anderem gesetzlichen und auch gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind entsprechende Vergaberichtlinien kontinuierlich zu aktualisieren.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 diesen Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze zugestimmt.

 

 

Kategorie 1:

Bewerber aus Salzbergen ohne Wohneigentum in Salzbergen und Bewerber ohne Wohneigentum in Salzbergen, die ihren 1. Wohnsitz für mindestens 5 Jahre (durchgängig) in Salzbergen hatten.

 

Kategorie 2:

Beschäftigte (gemäß o.a. Definition) in Salzbergen ohne Wohneigentum in Salzbergen.

 

Kategorie 3*:

Bewerber aus Salzbergen mit Wohneigentum in Salzbergen

*Bewerber dieser Kategorie können ggf. auch in Kategorie 1 berücksichtigt werden, sofern besondere Gründe für den Erwerb eines Grundstücks vorliegen: z.B. veränderter Wohnraumbedarf aufgrund der Änderung der Familiengröße, eintretende Notwendigkeit einer nicht gegebenen Barrierefreiheit der bisherigen Wohnung, o.ä.

Der Gemeinderat bzw. die Gesellschafterversammlung behalten sich in diesem Fall eine Entscheidung vor.

 

Kategorie 4:

Sonstige Bewerber.

 

 

 

In diesem Zusammenhang verweist Bürgermeister Kaiser auf den vorläufigen Vermarktungsplan für das Neubaugebiet Feldhook III. Er stellt zudem die vier Grundstücke vor, die für den Mietwohnungsbau zur Verfügung stehen sollen. Insgesamt handelt es sich beim Baugebiet Feldhook III, 2. Bauabschnitt um 32 Gründstücke.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Lammers, ob die Grundstückspreise schon bekannt seien, erläutert Bürgermeister Kaiser, dass der genaue Grundstückspreis noch nicht feststehe. Dieser wird dennoch ähnlich hoch sein, wie im Baugebiet Steider Straße Süd.