Sitzung: 16.11.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Für die
Bereitstellung von Baugrundstücken für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser
entwickelt die Gemeinde Salzbergen bedarfsgerecht neue Wohnbaugebiete. Die
Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Salzbergen GmbH als vermarktende Gesellschaft
führt diesbezüglich eine allgemeine Bewerberliste für geplante Baugebiete im
Gemeindegebiet. Bauwillige haben die Möglichkeit, sich unverbindlich und
kostenfrei in diese Liste eintragen zu lassen.
Neben den
bestehenden, vom Gemeinderat festgelegten vier Kategorien werden auch weitere
Kriterien bei der Vergabe von Baugrundstücken für den Wohnungsbau herangezogen.
Diese Vergaberichtlinien bestimmen das Verfahren zur Auswahl der Bewerber, ohne
dass hierdurch ein Rechtsanspruch Dritter begründet wird. Die Vergabe wird auf
Grundlage dieser Richtlinie durchgeführt. Um unter anderem gesetzlichen und
auch gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind entsprechende
Vergaberichtlinien kontinuierlich zu aktualisieren.
Der Rat hat in
seiner Sitzung am 19.10.2023 diesen Vergaberichtlinien für gemeindliche
Bauplätze zugestimmt.
Kategorie 1:
Bewerber aus Salzbergen ohne
Wohneigentum in Salzbergen und Bewerber ohne Wohneigentum in Salzbergen, die
ihren 1. Wohnsitz für mindestens 5 Jahre (durchgängig) in Salzbergen hatten.
Kategorie 2:
Beschäftigte (gemäß o.a.
Definition) in Salzbergen ohne Wohneigentum in Salzbergen.
Kategorie 3*:
Bewerber aus Salzbergen mit
Wohneigentum in Salzbergen
*Bewerber dieser Kategorie können
ggf. auch in Kategorie 1 berücksichtigt werden, sofern besondere Gründe für den
Erwerb eines Grundstücks vorliegen: z.B. veränderter Wohnraumbedarf aufgrund
der Änderung der Familiengröße, eintretende Notwendigkeit einer nicht gegebenen
Barrierefreiheit der bisherigen Wohnung, o.ä.
Der Gemeinderat bzw. die
Gesellschafterversammlung behalten sich in diesem Fall eine Entscheidung vor.
Kategorie 4:
Sonstige Bewerber.
In diesem Zusammenhang verweist
Bürgermeister Kaiser auf den vorläufigen Vermarktungsplan für das Neubaugebiet
Feldhook III. Er stellt zudem die vier Grundstücke vor, die für den
Mietwohnungsbau zur Verfügung stehen sollen. Insgesamt handelt es sich beim
Baugebiet Feldhook III, 2. Bauabschnitt um 32 Gründstücke.
Auf Nachfrage von Ratsherr
Lammers, ob die Grundstückspreise schon bekannt seien, erläutert Bürgermeister
Kaiser, dass der genaue Grundstückspreis noch nicht feststehe. Dieser wird
dennoch ähnlich hoch sein, wie im Baugebiet Steider Straße Süd.