Beschluss:
Der Gemeinderat beschießt die „Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen“ in
der vorliegenden Fassung mit folgenden ergänzenden Regelungen:
a. Die Kita-Gebühren in den Stufen 1 und 2 werden nicht erhöht, sodass die Beiträge auf dem jetzigen Niveau bleiben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
(7x Ja, 13x Nein, 0x Enthaltung)
b.
Die unter § 4 f) aufgeführte Gebührenstaffelung
wird für alle Einkommensstufen wie vorgeschlagen beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
(13x Ja, 7x Nein, 0x Enthaltung)
c.
Die unter § 4 f) aufgeführte Erhöhung der
Beiträge ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 um jährlich 5 % wird gestrichen. Die
Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat jährlich über die Gebührenentwicklung
berichten. Etwaige Gebührenanpassung werden gesondert beraten und durch den
Gemeinderat beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Im Landkreis
Emsland sind die Elternbeiträge seit dem 01.08.1997 auf dem gleichen niedrigen
Niveau und somit seit 26 Jahren nicht angehoben worden.
In der Sitzung der
Arbeitsgruppe der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreis Emsland am 17.03.2023
wurde das Thema „Kitabeiträge“ deshalb aufgegriffen, worauf der auf
Landkreisebene bestehende Arbeitskreis für Kindertagestätten eine neue
Beitragsstruktur erarbeitet hat.
Die
Hauptverwaltungsbeamten haben in Ihrer Sitzung am 19.09.2023 diesen neuen
Kitabeiträgen/-gebühren zugestimmt und auch zugestimmt, dass diese in allen
emsländischen Kommunen auf den Weg gebracht werden sollen.
Folgende
inhaltliche Änderungen werden vorgeschlagen:
- Rundung der Einkommensgrenzen auf volle 500 € - / 1.000 € -
Beträge
- Einführung von Stufen V und VI in 12.500er-Schritten beginnend bei
25.000 €
- Erweiterung möglich, aber aktuell nicht gewünscht
- lineare Preise innerhalb der Einkommensstufen je Betreuungsstunde
- die frühere Beitragsreduzierung bei 6-Std.-Gruppen um 5 €
korrigieren
- moderate Erhöhung um 10 % in den ersten drei Beitragsstufen bei
einer 4-Std.-Betreuung
- im Übrigen lineare Anpassung und Korrektur der 6-Std.-Betreuung
- Randstundenbetreuung U3: hälftige Sätze je Betreuungsstunde,
Randstundenbetreuung Ü3 über 8
Stunden: 20 € je halbe Stunde
Die AG der HVB hat
sich ferner darauf verständigt, dass die Elternbeiträge jährlich entsprechend
eines Dynamisierungssatzes in Höhe von 5 % erhöht werden sollen.
Die neuen Gebühren
sind in der „Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen
(in der Fassung vom 01.08.2018)“ zu berücksichtigen, so dass eine Änderung der Satzung zum
01.08.2024 notwendig ist.
Die
Beitragsfestsetzung der kath. Einrichtungen soll analog zu diesen neuen
Kitagebühren entsprechend der Satzung erfolgen.
Die überarbeitete
Satzung sowie eine Übersicht über die Veränderungen der Beiträge ist der Vorlage
beigefügt.
Ratsherr Walter schlägt im Namen der SPD-Fraktion folgende
Änderung der hier vorliegenden Gebührenstaffelung vor:
a. Die Kita-Gebühren in den Stufen 1 und 2 werden nicht erhöht, sodass die Beiträge auf dem jetzigen Niveau bleiben.
b. Die auf Seite 3 aufgeführte Erhöhung der Beiträge ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 um jährlich 5 % wird gestrichen. Statt der automatischen Erhöhung soll Gemeindeverwaltung alle zwei Jahre im Gemeinderat über die Gebührenentwicklung berichten und einen Vorschlag zur Anpassung bzw. Beibehaltung der Gebühren machen.
Ratsherr Bültel stellt fest, dass die CDU-Fraktion
- dem Vorschlag a) „keine Gebühren-Anpassung in den Stufen 1+2“ nicht zustimmen wird.
- dem Vorschlag b) „Streichung der automatischen Gebührenanpassung“ zustimmen wird. Statt einer Berichterstattung alle 2 Jahre wird jedoch eine jährliche Berichterstattung empfohlen.
Ratsvorsitzender Evers fasst den Beschlussvorschlag wie folgt zusammen und bittet daraufhin um Abstimmung: