Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschießt die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen“ in der vorliegenden Fassung mit folgenden ergänzenden Regelungen:

a.    Die Kita-Gebühren in den Stufen 1 und 2 werden nicht erhöht, sodass die Beiträge auf dem jetzigen Niveau bleiben.

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich abgelehnt

(7x Ja, 13x Nein, 0x Enthaltung)

 

b.    Die unter § 4 f) aufgeführte Gebührenstaffelung wird für alle Einkommensstufen wie vorgeschlagen beschlossen.

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich beschlossen

(13x Ja, 7x Nein, 0x Enthaltung)

 

c.     Die unter § 4 f) aufgeführte Erhöhung der Beiträge ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 um jährlich 5 % wird gestrichen. Die Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat jährlich über die Gebührenentwicklung berichten. Etwaige Gebührenanpassung werden gesondert beraten und durch den Gemeinderat beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Im Landkreis Emsland sind die Elternbeiträge seit dem 01.08.1997 auf dem gleichen niedrigen Niveau und somit seit 26 Jahren nicht angehoben worden.

 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreis Emsland am 17.03.2023 wurde das Thema „Kitabeiträge“ deshalb aufgegriffen, worauf der auf Landkreisebene bestehende Arbeitskreis für Kindertagestätten eine neue Beitragsstruktur erarbeitet hat.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten haben in Ihrer Sitzung am 19.09.2023 diesen neuen Kitabeiträgen/-gebühren zugestimmt und auch zugestimmt, dass diese in allen emsländischen Kommunen auf den Weg gebracht werden sollen.

 

Folgende inhaltliche Änderungen werden vorgeschlagen:

 

-       Rundung der Einkommensgrenzen auf volle 500 € - / 1.000 € - Beträge

-       Einführung von Stufen V und VI in 12.500er-Schritten beginnend bei 25.000 €

-       Erweiterung möglich, aber aktuell nicht gewünscht

-       lineare Preise innerhalb der Einkommensstufen je Betreuungsstunde

-       die frühere Beitragsreduzierung bei 6-Std.-Gruppen um 5 € korrigieren

-       moderate Erhöhung um 10 % in den ersten drei Beitragsstufen bei einer 4-Std.-Betreuung

-       im Übrigen lineare Anpassung und Korrektur der 6-Std.-Betreuung

-       Randstundenbetreuung U3: hälftige Sätze je Betreuungsstunde,

Randstundenbetreuung Ü3 über 8 Stunden: 20 € je halbe Stunde

 

 

Die AG der HVB hat sich ferner darauf verständigt, dass die Elternbeiträge jährlich entsprechend eines Dynamisierungssatzes in Höhe von 5 % erhöht werden sollen.

 

Die neuen Gebühren sind in der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen (in der Fassung vom 01.08.2018)“ zu berücksichtigen, so dass eine Änderung der Satzung zum 01.08.2024 notwendig ist.

 

Die Beitragsfestsetzung der kath. Einrichtungen soll analog zu diesen neuen Kitagebühren entsprechend der Satzung erfolgen.

 

Die überarbeitete Satzung sowie eine Übersicht über die Veränderungen der Beiträge ist der Vorlage beigefügt.

 

Ratsherr Walter schlägt im Namen der SPD-Fraktion folgende Änderung der hier vorliegenden Gebührenstaffelung vor:

a.    Die Kita-Gebühren in den Stufen 1 und 2 werden nicht erhöht, sodass die Beiträge auf dem jetzigen Niveau bleiben.

b.    Die auf Seite 3 aufgeführte Erhöhung der Beiträge ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 um jährlich 5 % wird gestrichen. Statt der automatischen Erhöhung soll Gemeindeverwaltung alle zwei Jahre im Gemeinderat über die Gebührenentwicklung berichten und einen Vorschlag zur Anpassung bzw. Beibehaltung der Gebühren machen.

Ratsherr Bültel stellt fest, dass die CDU-Fraktion

-       dem Vorschlag a) „keine Gebühren-Anpassung in den Stufen 1+2“ nicht zustimmen wird.

 

-       dem Vorschlag b) „Streichung der automatischen Gebührenanpassung“ zustimmen wird. Statt einer Berichterstattung alle 2 Jahre wird jedoch eine jährliche Berichterstattung empfohlen.

Ratsvorsitzender Evers fasst den Beschlussvorschlag wie folgt zusammen und bittet daraufhin um Abstimmung: