Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur sowie Ortsräte Steide und Holsten-Bexten und Ortsvorsteher Hummeldorf
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/097/2023
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen verabschiedet die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung und beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2025-2027
Darlegung des Sachverhaltes:
Gemäß § 112 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde
Salzbergen für das Haushaltsjahr 2024 eine Haushaltssatzung und einen
Haushaltsplan nebst Anlagen zu verabschieden.
Die
Gemeindeverwaltung legt hiermit einen Entwurf der Haushaltssatzung vor. Der
Haushaltsplan mit Anlagen wird im elektronischen Ratsinformationssystem in
Gänze zur Verfügung gestellt.
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der
ordentlichen Erträge auf 22.398.100 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 22.398.100 Euro
1.3 der
außerordentlichen Erträge
50.000
Euro
1.4 der
außerordentlichen Aufwendung auf
50.000 Euro
2. im
Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 21.537.300 Euro
2.2 der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 21.054.700 Euro
2.3 der
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 7.566.000 Euro
2.4 der
Auszahlungen für Investitionstätigkeit 12.069.200 Euro
2.5 der
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6 der
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 230.400 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000 Euro
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H.
1.2 für die
Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H.
2. Gewerbesteuer 340
v. H.
§ 6
Als unerheblich im
Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a) § 117 I 2 NKomVG 25.000
EURO
b) § 19 IV KomHKVO 25.000
EURO
c) Rückstellungen und Abgrenzungen 500 EURO
Als unerheblich im
Sinne von § 117 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die sich auf Innere Verrechnungen dieses Haushalts oder auf solche
über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehen, die in vollem Umfange erstattet
werden.
Außerdem sind
Beträge, die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, sowie die Beträge für
abschlusstechnische Buchungen als unerheblich anzusehen.
Teilhaushalte
werden im Sinne des § 4 Abs. 3 KomHKVO zu einer Bewirtschaftungseinheit
(Budget) erklärt. Ansätze für Aufwendungen, die nicht innerhalb eines Budgets
deckungsfähig sind, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn sie in einem
sachlichen Zusammenhang gemäß § 19 Abs. 2 KomHKVO stehen. Zahlungswirksame
Aufwendungen können im Sinne des § 19 Abs. 4 KomHKVO für unerhebliche
Auszahlungen innerhalb eines Budgets für Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit verwendet werden. Zahlungswirksame Mehrerträge oder
nicht verwendete, zweckgebundene zahlungswirksame Erträge aus laufender
Verwaltungstätigkeit dürfen für unerhebliche Auszahlungen innerhalb des Budgets
für Investitions- oder Finanzierungstätigkeit verwendet werden.
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen verabschiedet die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das
Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung und beschließt die Finanzplanung
für die Jahre 2025-2027.
Kämmerer GOR Dirk
Vogt stellt die Planzahlen des Haushaltes 2024 anhand einer Präsenta-tion vor.
Laut Haushaltsplanung 2024 wird im Ergebnishaushalt ein ausgeglichenes Ergebnis
erzielt. Der Finanzhaushalt schließt planmäßig mit einem negativen Ergebnis ab,
dass durch die vorhandene Liquidität gedeckt werden kann. Es wird keine
Kreditaufnahme in 2024 ver-anschlagt. Anhand von Diagrammen wird die
Entwicklung der Einnahmen sowie der Ausga-ben der Gemeinde verdeutlicht.
Außerdem werden die Teilhaushalte vorgestellt. Neben der
Personalstruktur/Auszug aus dem Stellenplan werden auch die wichtigsten
Planzahlen der einzelnen Teilhaushalte erläutert.
Es wird außerdem
ein Augenmerk auf die Investitionen gelegt. Insbesondere werden Anlagen im Bau
aus dem Jahr 2023 genannt. Des Weiteren wurden einige Investitionen, die
aufgrund des hohen Finanzbedarfs von besonderer Bedeutung sind, vorgestellt.
Im Anschluss wird
eine Schuldenübersicht des Landkreises Emslandes gezeigt, die die
Pro-Kopf-Verschuldung von Kreditschulden der Kommunen beleuchtet. Die
Kreditschulden der Gemeinde Salzbergen sollen sich nach Aussage von Kämmerer
Dirk Vogt stetig durch die Tilgung reduzieren.
Ratsherr Detlev
Walter weist auf die Entwicklung des Schuldenstandes unter Berücksichti-gung
des ÖPP-Projekts hin. Kämmerer Dirk Vogt antwortet, dass grundsätzlich ein
Vergleich der Kommunen aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen
schwierig ist. Die Aussagekraft dieser Pro-Kopf-Übersicht beziehe sich auf die
aufgenommenen Kredite für Investitionen.
Kämmerer Dirk Vogt weist darauf hin, dass die Kreisumlage mit einem Berechnungsschlüssel von 39 Prozentpunkte eingerechnet worden ist. Nach aktuellen Meldungen des Landkreis Emsland ist es beabsichtigt, die Kreisumlage auf 38 Prozentpunkte festzusetzen, sodass Ein-sparungen von ca. 170.000,00 € zu erwarten sind.