Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen verabschiedet die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung und beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2025-2027


Darlegung des Sachverhaltes:

Gemäß § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Salzbergen für das Haushaltsjahr 2024 eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan nebst Anlagen zu verabschieden.

Die Gemeindeverwaltung legt hiermit einen Entwurf der Haushaltssatzung vor. Der Haushaltsplan mit Anlagen wird im elektronischen Ratsinformationssystem in Gänze zur Verfügung gestellt.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                                             22.398.100  Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                             22.398.100  Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                           50.000  Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                      50.000  Euro

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                            21.537.300  Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                           21.054.700  Euro

 

 

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                        7.566.000 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                    12.069.200 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                             0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                                   230.400 Euro

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                      340 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                         340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                        340 v. H.

 

 

§ 6

 

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a)            § 117 I 2 NKomVG                                                         25.000 EURO

b)           § 19 IV KomHKVO                                                          25.000 EURO

c)            Rückstellungen und Abgrenzungen         500 EURO

 

Als unerheblich im Sinne von § 117 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich auf Innere Verrechnungen dieses Haushalts oder auf solche über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehen, die in vollem Umfange erstattet werden.

 

Außerdem sind Beträge, die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, sowie die Beträge für abschlusstechnische Buchungen als unerheblich anzusehen.

 

Teilhaushalte werden im Sinne des § 4 Abs. 3 KomHKVO zu einer Bewirtschaftungseinheit (Budget) erklärt. Ansätze für Aufwendungen, die nicht innerhalb eines Budgets deckungsfähig sind, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang gemäß § 19 Abs. 2 KomHKVO stehen. Zahlungswirksame Aufwendungen können im Sinne des § 19 Abs. 4 KomHKVO für unerhebliche Auszahlungen innerhalb eines Budgets für Investitions- oder Finanzierungstätigkeit verwendet werden. Zahlungswirksame Mehrerträge oder nicht verwendete, zweckgebundene zahlungswirksame Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit dürfen für unerhebliche Auszahlungen innerhalb des Budgets für Investitions- oder Finanzierungstätigkeit verwendet werden.

 

 

Der Rat der Gemeinde Salzbergen verabschiedet die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der vorgelegten Fassung und beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2025-2027.

 

Kämmerer GOR Dirk Vogt stellt die Planzahlen des Haushaltes 2024 anhand einer Präsenta-tion vor. Laut Haushaltsplanung 2024 wird im Ergebnishaushalt ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt. Der Finanzhaushalt schließt planmäßig mit einem negativen Ergebnis ab, dass durch die vorhandene Liquidität gedeckt werden kann. Es wird keine Kreditaufnahme in 2024 ver-anschlagt. Anhand von Diagrammen wird die Entwicklung der Einnahmen sowie der Ausga-ben der Gemeinde verdeutlicht. Außerdem werden die Teilhaushalte vorgestellt. Neben der Personalstruktur/Auszug aus dem Stellenplan werden auch die wichtigsten Planzahlen der einzelnen Teilhaushalte erläutert.

Es wird außerdem ein Augenmerk auf die Investitionen gelegt. Insbesondere werden Anlagen im Bau aus dem Jahr 2023 genannt. Des Weiteren wurden einige Investitionen, die aufgrund des hohen Finanzbedarfs von besonderer Bedeutung sind, vorgestellt.

Im Anschluss wird eine Schuldenübersicht des Landkreises Emslandes gezeigt, die die Pro-Kopf-Verschuldung von Kreditschulden der Kommunen beleuchtet. Die Kreditschulden der Gemeinde Salzbergen sollen sich nach Aussage von Kämmerer Dirk Vogt stetig durch die Tilgung reduzieren.

Ratsherr Detlev Walter weist auf die Entwicklung des Schuldenstandes unter Berücksichti-gung des ÖPP-Projekts hin. Kämmerer Dirk Vogt antwortet, dass grundsätzlich ein Vergleich der Kommunen aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen schwierig ist. Die Aussagekraft dieser Pro-Kopf-Übersicht beziehe sich auf die aufgenommenen Kredite für Investitionen.

Kämmerer Dirk Vogt weist darauf hin, dass die Kreisumlage mit einem Berechnungsschlüssel von 39 Prozentpunkte eingerechnet worden ist. Nach aktuellen Meldungen des Landkreis Emsland ist es beabsichtigt, die Kreisumlage auf 38 Prozentpunkte festzusetzen, sodass Ein-sparungen von ca. 170.000,00 € zu erwarten sind.