Sitzung: 16.11.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/091/2023
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen stimmt dem vorgelegten Entwurf des Ladeinfrastrukturkonzeptes vom Landkreis Emsland und den kreisangehörigen Kommunen zu.
Darlegung des Sachverhaltes:
Planvoll in die
Zukunft – die Elektromobilität ist in voller Fahrt. Höchste Zeit, die
Ladeinfrastruktur auszubauen und in Richtung Verkehrswende und Klimaneutralität
voranzugehen.
Um eine klima- und
umweltfreundliche sowie zukunftsorientierte Mobilität in der Region aktiv zu
unterstützen, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 04.07.2022 beschlossen,
gemeinsam mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLStBV) ein Ladeinfrastrukturkonzept zu erstellen.
Die NLStBV hat den
Landkreis Emsland als „Modelllandkreis“ ausgewählt, um mit den kreisangehörigen
Gemeinden gemeinsam ein E-Ladekonzept für das gesamte Kreisgebiet zu erstellen.
Auch die Gemeinde
Salzbergen hat sich dazu entschieden, an diesem Projekt teilzunehmen, um einen
Überblick über die aktuellen Standorte und mögliche Ausbauvorhaben für
Ladesäulen zu erhalten.
Am 10. und 11. November 2022 kamen Vertreter des Landkreises, der Städte und Gemeinden sowie von der NLStBV zum Standort-Treffen zusammen, bei dem die Kommunalvertreter über das Konzeptvorgehen sowie u.a. über Standortkriterien und Auswahl geeigneter Ladeinfrastruktur informiert und geschult wurden.
Nach knapp einem Jahr Bearbeitungszeit konnte das Ladeinfrastrukturkonzept vom Landkreis Emsland und den kreisangehörigen Kommunen nun fertiggestellt werden.
Inhalt des Konzeptes:
Das
Konzept liefert erstmalig einen Überblick über den Bedarf an öffentlich
zugänglicher Ladeinfrastruktur für das Jahr 2030 und bildet damit die Grundlage
für die Steuerung eines strategischen Ausbaus. Darüber hinaus wurden
potentielle Standorte für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur
identifiziert, mit denen der prognostizierte Bedarf für das Jahr 2030 gedeckt
werden könnte. Neben der zeitlichen Priorisierung der Standorte wurden unter
Einbeziehung der Netzbetreiber auch die Kosten für den Aufbau der einzelnen
Standorte abgeschätzt.
Die Standorte wurden durch die Kommunalvertreter
identifiziert und mithilfe des vermittelten Know-hows aus dem Standort-Treffen
die geeignete Art der Ladeinfrastruktur sowie die Anzahl der Ladepunkte
gewählt. Hinzu kam noch die zeitliche Priorisierung der Standorte.
In erster Linie dienen die ermittelten Standorte als Orientierung für den zukünftigen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur.
Unter Einbeziehung von potentiellen Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur, bspw. im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren, können sich noch Veränderungen ergeben, wenn zum Beispiel aus Investoren- bzw. Betreibersicht eine Standortänderung oder -zusammenlegung oder eine andere Art der Ladeinfrastruktur wirtschaftlicher erscheint. Daher ist dieses Ladeinfrastrukturkonzept ein nach außen hin „unverbindlicher“ Plan für die Gemeinde.
Dieses
Konzept ist folglich nicht als Umsetzungskonzept zu verstehen, sondern vielmehr
als Grundlage und Controlling-Funktion für den weiteren Hochlauf der
öffentlichen Ladeinfrastruktur.
Im Einzelnen setzt sich das Konzept aus fünf Aspekten
zusammen:
Die Bedarfsprognose der NLStBV basiert in erster Linie auf
dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), nach dem die Treibhausgas-Emissionen im
Verkehrssektor um knapp die Hälfte (48 %) reduziert werden müssen. Es sind aber
einige weitere Faktoren berücksichtigt, die den tatsächlichen Bedarf in der
Zukunft beeinflussen und für die im Rahmen der Konzepterstellung Annahmen
getroffen wurden (z.B. durchschnittliche Fahrleistungen, Fahrzeugbestand,
Anteil privater Ladevorgänge und Ladesäulen). Anders als die Zielgröße auf
Bundesebene (eine Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugängliche
Ladepunkte im Jahr 2030) liefert dieses Konzept eine Größenordnung über die im
Jahr 2030 benötigte Ladekapazität in kWh, anstatt einer Anzahl an Ladepunkten.
In Abhängigkeit des Standorts und der üblichen dortigen Aufenthaltsdauer kann
ein Normalladepunkt sinnvoller als ein Schnellladepunkt sein (bspw. an
Schwimmbädern, Pendlerparkplätze). Das Aufladen des E-Autos dauert in dem Fall
zwar länger, der Aufbau der Ladesäulen ist aber mit weniger Investitionskosten
verbunden. Ggf. kann durch die längere Aufenthaltsdauer auch das unmittelbare
Umfeld aufgewertet werden. Dahingegen lassen sich Schnellladesäulen im
Allgemeinen wirtschaftlicher betreiben. Je nach Anteil von Normal- und
Schnellladesäulen lässt sich der prognostizierte Bedarf an Ladekapazität so mit
mehr oder weniger Ladepunkten abdecken.
Ausblick
und weitere Schritte in Richtung Ausbau und Betrieb:
Dieses Konzept bietet die strategische Grundlage für das
weitere Handeln und die Steuerung des Ausbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur.
Der Landkreis Emsland und seine kreisangehörigen Kommunen kommen damit einer
Maßnahme aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung zuvor, mit
der der Bund Kommunen bei der Erstellung sogenannter „lokaler Masterpläne zum
Ladeinfrastrukturaufbau“ unterstützen möchte. Offen bleibt zunächst, wie der
Ausbau und der Betrieb tatsächlich umgesetzt werden kann.
Der Landkreis wurde beauftragt, mögliche Umsetzungsvarianten des Konzeptes zu erarbeiten. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Ladeinfrastrukturkonzept
Gemeinde Salzbergen:
In
der Gemeinde Salzbergen wurde das gesamte Gemeindegebiet überprüft, um mögliche
Aufstellungsstandorte für Ladesäulen zu identifizieren. Aktuell sind bereits 12 Ladestationen vorhanden (3 im
Ortskern und 9 in Holsterfeld). Derzeit wird ein weiterer E-Ladepark in
Holsterfeld (neben KFC) errichtet, welcher leider nicht mehr in das finale
Konzept aufgenommen werden konnte.
Seitens
der Verwaltung wurden für das Ladeinfrastrukturkonzept nochmals 26 weitere
mögliche Standorte vorgeschlagen, an denen eine Ladesäule künftig errichtet
werden könnte.
Diese
Standorte sind separat in Anlage 3 – Ladepunkt-Karteien dargestellt. Bei der
aufgeführten Art (Ladeleistung, Lade- und Steckertyp sowie Hardware) der
Ladesäulen, kann es im Einzelfall zu Abweichungen kommen.
In Salzbergen soll der Bau von E-Ladesäulen sukzessive umgesetzt werden. Wenn einzelne Baumaßnahmen anstehen, wird immer vorab geprüft, inwieweit es sich hier um einen potentiellen Standort für E-Ladesäulen handelt.
Über die weitere Umsetzungsvariante des Konzeptes soll nun zunächst der Vorschlag des Landkreis Emsland abgewartet werden.
Das Konzept einschließlich der dazugehörigen Anlagen sind dieser Beschlussvorlage beigefügt:
- Ladeinfrastrukturkonzept vom Landkreis Emsland und den kreisangehörigen Kommunen
- Anlage 1: Kommunal-Teil (mit Steckbriefen der einzelnen Gemeinden)
- Anlage 2: LISA-Tabelle (mit Angabe der benötigten und geplanten Ladekapazitäten in kWh)
- Anlage 3: Ladepunkt-Karteien (Standorte in Salzbergen)