Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen stellt fest, dass Frau
Katrin Kaiser, Muttkamp 2, 48499 Salzbergen, mit Schreiben vom 05.10.2023 auf
ihr Mandat im Gemeinderat gem. § 51 Abs. Nr. 1 NKomVG, verzichtet hat.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG tritt der Sitzverlust mit diesem Feststellungsbeschluss ein.
Zudem beginnt gem. § 51 NKomVG durch diesen Beschluss die Mitgliedschaft von Herrn Markus Lammers, Wacholderweg 13, 48499 Salzbergen im Rat der Gemeinde Salzbergen.
Bürgermeister Andreas Kaiser dankt im Anschluss an die Beschlussfassung Katrin Kaiser für dielangjährige und gute Zusammenarbeit. Hierbei verliest er die Urkunde und überreicht ein kleines Präsent. Katrin Kaiser war seit 2016 Mitglied des Gemeinderates Salzbergen und in der Zeit von 2016 bis 2021 Mitglied des Ortsrates Holsten-Bexten.
Im Namen aller Ratsmitglieder dankt auch Ratsvorsitzender Evers Katrin Kaiser für ihre Arbeit im Gemeinderat. Ratsherr Klaus Gödde schließt sich im Namen der SPD-Fraktion dem Dank mit persönlichen Worten an und lobt insbesondere ihr politisches Engagement. Ebenso dankt CDU-Fraktionsvorsitzender Frank Elling im Namen seiner Fraktion herzlich für den stets fairen Umgang sowie den guten und konstruktiven Austausch.
Darlegung des Sachverhaltes:
Mit Schreiben vom
05.10.2023 hat die Gemeinderatsabgeordnete Katrin Kaiser (SPD-Fraktion) dem
Bürgermeister die Niederlegung ihres Gemeinderatsmandates mitgeteilt.
Gemäß § 44 des
Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) hat der Gemeindewahlleiter am
05.10.2023 festgestellt, dass für die Abgeordnete Frau Katrin Kaiser, Herr
Markus Lammers als Ersatzperson nachrückt. Herr Lammers hat mit Schreiben vom
13.12.2023 erklärt, dass er das Mandat annimmt (s. auch MV/005/2023 Belehrung
und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes).
Der Gemeinderat hat
den Sitzverlust der Abgeordneten Frau Katrin Kaiser nach § 52 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzustellen; zuvor ist
ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Durch zu fassenden Feststellungsbeschluss beginnt gemäß § 51 NKomVG die Mitgliedschaft im Rat für die Ersatzperson.