Die Amprion Offshore GmbH (Amprion – Vorhabenträgerin) plant vier weitere Offshore-Netzanbindungssysteme (O-NAS) in 2 GW-Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungs- (HGÜ-2) Technologie von der Nordsee bis zu den landseitigen Netzverknüpfungspunkten (NVP) Niederrhein, Kusenhorst, Rommerskirchen und Oberzier in Nordrhein-Westfalen zu realisieren.

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, für das Vorhaben die Durchführung eines Raumordnungsverfahren zu beantragen.

 

Der Einleitung eines ROV geht gem. § 10 Abs. 1 NROG eine Antragskonferenz mit den wichtigsten Stellen, Vereinigungen und Verbänden voraus.

Die Antragskonferenz dient nicht der vorgezogenen Behandlung und Erörterung von Einwendungen und Stellungnahmen Betroffener. Ziel der Antragskonferenz ist es vielmehr, Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen für das ROV, den Verfahrensablauf und den voraussichtlichen Zeitrahmen abzuklären. Hierbei sind auch Gegenstand, Umfang und Methoden der im ROV durchzuführenden Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) zu erörtern. Im Rahmen der Antragskonferenz sind ebenfalls mögliche und sinnvolle Vorhaben-Alternativen zu diskutieren. Hierbei kann sowohl eine Betrachtung von weiteren Korridoren als auch der Verzicht auf eine raumordnerische Prüfung eines von den Vorhabenträgern vorgeschlagenen Korridors thematisiert werden.