Sitzung: 21.09.2023 Rat
Die Amprion
Offshore GmbH (Amprion – Vorhabenträgerin) plant vier weitere
Offshore-Netzanbindungssysteme (O-NAS) in 2 GW-Hochspannungs-
Gleichstrom-Übertragungs- (HGÜ-2) Technologie von der Nordsee bis zu den
landseitigen Netzverknüpfungspunkten (NVP) Niederrhein, Kusenhorst,
Rommerskirchen und Oberzier in Nordrhein-Westfalen zu realisieren.
Die
Vorhabenträgerin beabsichtigt, für das Vorhaben die Durchführung eines
Raumordnungsverfahren zu beantragen.
Der
Einleitung eines ROV geht gem. § 10 Abs. 1 NROG eine Antragskonferenz mit den
wichtigsten Stellen, Vereinigungen und Verbänden voraus.
Die Antragskonferenz dient nicht der vorgezogenen Behandlung und Erörterung von Einwendungen und Stellungnahmen Betroffener. Ziel der Antragskonferenz ist es vielmehr, Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen für das ROV, den Verfahrensablauf und den voraussichtlichen Zeitrahmen abzuklären. Hierbei sind auch Gegenstand, Umfang und Methoden der im ROV durchzuführenden Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) zu erörtern. Im Rahmen der Antragskonferenz sind ebenfalls mögliche und sinnvolle Vorhaben-Alternativen zu diskutieren. Hierbei kann sowohl eine Betrachtung von weiteren Korridoren als auch der Verzicht auf eine raumordnerische Prüfung eines von den Vorhabenträgern vorgeschlagenen Korridors thematisiert werden.