Unter Berufung auf den Auftrag des Gemeinderates vom 22.06.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen in seiner Sitzung am 22.08.2023 den § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen mit folgendem Wortlaut beschlossen:

 

NEUER § 3 im Wortlaut

                              

                § 3 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

(1) Die Benutzungsgebühr besteht aus einer Grundgebühr für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft und einem Beitrag zur Deckung der anfallenden Nebenkosten. Die Nebenkosten setzen sich aus Kosten der Energie- und Wasserversorgung, Kosten der Instandhaltung und Renovierung, Versicherungsbeiträge, öffentliche und andere Abgaben, Kosten für Haus- und Grundstücksdienstleistungen zusammen.

(2) Die Höhe der Benutzungsgebühr beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten Gebührenkalkulation:

Obdachlosenunterkünfte:

1.       Wessendorfstr. 11 140 € / Zimmer

2.       Wessendorfstr. 20 480 € / Wohnung, 1.OG rechts

3.       Wessendorfstr. 20 225 € / Wohnung, 1. OG links

4.       Wessendorfstr. 20 220 €/  Wohnung, EG

5.       Lönsstraße 8                            695 € / Haus

6.       Lindenstraße 8                        150 € / Zimmer/Wohnung

Asylunterkünfte:

1.       Am Feldkamp 16                      315 € / Raum    

2.       Kiefernweg 19                          260 € / Raum    

3.       Lindenstraße 13-17 435 € / Raum

4.       Overhuesweg 14                     200 € / Raum

(inkl. tlw. Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

5.       Mehringer Str. 24                    375 € / Raum

6.       Sandhügel 11                            280 € / Raum

7.       Sandstraße 4                             320 € / Raum

 

(3) Die Gebühren werden erhoben als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung. Mit ihrem Aufkommen sollen die Kosten der Einrichtung gedeckt werden, ohne sie zu übersteigen. Bei Änderungen von Liegenschaften wird unter gleicher Kalkulation der entsprechende Wert ermittelt.