Sitzung: 14.09.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Der Landkreis Emsland beabsichtigt im
Jahr 2024 die Kreuzung Emsstraße – Mehringer Straße – Lindenstraße“ umzubauen.
Für die Planung wurde ebenfalls das Büro Gladen aus Spelle beauftragt.
Dabei soll eine durchgehende
Kreisstraße, von Neumehringen aus kommend in Richtung OKE entstehen. Der
gemeindeeigene Teil der Emsstraße wird dann eine an die Kreisstraße einmündende
Straße, von wo aus man durch die Unterführung in den Ortskern oder auch in die
Lindenstraße gelangen kann.
Ebenso wird die Verkehrsführung für
Fußgänger und Fahrradfahrer verbessert, z.B. durch eine Fußgängerampel an der
Mehringer Straße oder breitere Geh- und Radwege.
Erfahrungsgemäß sind bei Baumaßnahmen
dieser Größenordnung auch die Interessen von Ver- und Entsorgungsunternehmen
berührt, weswegen im April 2023 im Rathaus ein Besprechungstermin mit den
betroffenen Unternehmen stattgefunden hat, in dessen Rahmen die angedachten
Maßnahmen erläutert werden konnten. Da auch die Gemeinde im Ausbaubereich
Regenwasserkanäle besitzt und unterhält und im Rahmen einer hydraulischen
Betrachtung des Regenwasserkanalnetzes im Jahr 2017 festgestellt wurde, dass
der RW-Kanal in der Lindenstraße größer dimensioniert werden sollte, erscheint
es sinnvoll und zweckmäßig im Zuge der Straßenbaumaßnahme die gemeindeeigenen
Kanalleitungen aus hydraulischer Sicht zu verbessern bzw. zu erneuern.
Auf Nachfrage von Ratsherr Walter
erläutert Bürgermeister Kaiser, dass die Verkehrslärmimmissionen nicht ausreichend
für einen Lärmschutzwall sind. Daher wurde den Anliegern an der Lindenstraße
damals zugesagt, einen Naturwall im Rahmen dieser Ausbaumaßnahme zu errichten.
Ratsherr Bültel fragt an, ob in diesem
Zusammenhang auch das Thema Entwässerung in der Unterführung untersucht wird.
Bürgermeister Kaiser teilt mit, dass dies nicht angedacht sei, da die Kanäle
bereits ausreichend dimensioniert sind. Bei Starkregenereignissen kann es schon
mal vorkommen, dass das Oberflächenwasser nicht schnell genug abläuft. Dies
stellt jedoch nur eine Ausnahme dar.