Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, sofern die Mittel im Haushalt 2024 berücksichtigt werden können.

 

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung gibt Ratsvorsitzender Evers den Gästen die Möglichkeit zu einer Bürgerfragestunde zu dem Thema:

 

Herr Wilhelm Böhmker weist daraufhin, dass das Konzept bis 2028 umgesetzt werden soll und bittet um Auskunft, ob die Gemeinde genügend Zeit für die Umsetzung eingeplant hat, damit die Bürger später nicht vor vollendeten Tatsachen stehen.

Bürgermeister Kaiser stellt fest, dass die Gemeinde mit den bestehenden kommunalen Wärmeprojekten bereits gut aufgestellt ist. Nun soll ein umfassendes Konzept erarbeitet werden. Da die Gemeinde bei der Bearbeitung dieses Themas auf externe Fachleute und Planungsbüros angewiesen ist, hänge die Zielerreichung insbesondere von der Verfügbarkeit dieser Fachleute ab. Vor diesem Hintergrund begrüßt und unterstützt die Gemeinde alle Projekte und Ideen der Bürger, die zur Umsetzung der Ziele beitragen.

 

Da keine weiteren Fragen gestellt werden schließt Ratsvorsitzender Evers die Bürgerfragestunde wieder und leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über. 


Darlegung des Sachverhaltes:

Die Bundesregierung beabsichtigt ab dem 01. Januar 2024 mit einem neuen Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Deutschland die Wärmeplanung flächendeckend einzuführen. Ziel des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung auf erneuerbare Energien zu leisten und dabei zu einer kosteneffizienten, nachhaltigeren und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 beizutragen.

                                   

Die Wärmeplanung ist dabei nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die die Möglichkeit für den Ausbau und die Weiterentwicklung leistungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung aufzeigt und zusätzlich die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das geplante Gebiet beschreibt.

 

Die Länder werden gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG mit dem Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. In der Regel werden die Städte und Kommunen diese Aufgabe übernehmen. Wärmepläne sollen in Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder.

 

Der Wärmeplan selbst umfasst den Beschluss über die Durchführung der Wärmeplanung, die Eignungsprüfung, die Bestandsanalyse, die Potentialanalyse zur Ermittlung von Energiesparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energien, die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios, die Einteilung des beplanten Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsarten und die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebietes zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen.

 

Nach § 22 des Wärmeplanungsgesetzes soll es zudem möglich sein, dass die Länder für Gemeinden unter 10.000 Einwohner ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung bestimmen können. Wie und ob dies vom Land Niedersachsen ausgestaltet wird, bleibt abzuwarten. Dennoch sollte aufgrund der derzeitigen hohen Förderung von bis zu 90 % für die Durchführung der Wärmeplanung, die aufgrund von Antragsfristen auch bereits seitens der Gemeinde vorsorglich beim Bund bereits beantragt wurde, eine ganzheitliche Wärmeplanung für die Gemeinde Salzbergen in Betracht gezogen werden. Zugleich kann damit den Bürgern aufgezeigt werden, ob und welche alternativen Heizmöglichkeiten sie haben und wie sie sich in Zukunft im Bereich der Wärmeversorgung aufstellen können.

 

Die Kosten für eine ganzheitliche kommunale Wärmeplanung belaufen sich auf Grundlage von zwei Richtpreisangeboten voraussichtlich auf knapp 75.000,00 Euro.

 

Bürgermeister Kaiser stellt die kommunale Wärmeplanung anhand einer Präsentation vor. Im Anschluss verliest Ratsvorsitzender Evers den Beschlussvorschlag.