Sitzung: 19.10.2023 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen,
sofern die Mittel im Haushalt 2024 berücksichtigt werden können.
Im Anschluss an die Beschlussfassung gibt
Ratsvorsitzender Evers den Gästen die Möglichkeit zu einer Bürgerfragestunde zu
dem Thema:
Herr Wilhelm Böhmker weist daraufhin, dass
das Konzept bis 2028 umgesetzt werden soll und bittet um Auskunft, ob die
Gemeinde genügend Zeit für die Umsetzung eingeplant hat, damit die Bürger
später nicht vor vollendeten Tatsachen stehen.
Bürgermeister Kaiser stellt fest, dass die
Gemeinde mit den bestehenden kommunalen Wärmeprojekten bereits gut aufgestellt
ist. Nun soll ein umfassendes Konzept erarbeitet werden. Da die Gemeinde bei
der Bearbeitung dieses Themas auf externe Fachleute und Planungsbüros
angewiesen ist, hänge die Zielerreichung insbesondere von der Verfügbarkeit
dieser Fachleute ab. Vor diesem Hintergrund begrüßt und unterstützt die
Gemeinde alle Projekte und Ideen der Bürger, die zur Umsetzung der Ziele
beitragen.
Da keine weiteren Fragen gestellt werden schließt Ratsvorsitzender Evers die Bürgerfragestunde wieder und leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über.
Darlegung des Sachverhaltes:
Die Bundesregierung beabsichtigt ab dem 01. Januar 2024 mit einem neuen
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
(Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Deutschland die Wärmeplanung flächendeckend
einzuführen. Ziel des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur
Umstellung der Erzeugung auf erneuerbare Energien zu leisten und dabei zu einer
kosteneffizienten, nachhaltigeren und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis
spätestens zum Jahr 2045 beizutragen.
Die Wärmeplanung ist dabei nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes eine
rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die die Möglichkeit für den
Ausbau und die Weiterentwicklung leistungsgebundener Energieinfrastrukturen für
die Wärmeversorgung aufzeigt und zusätzlich die mittel- und langfristige
Gestaltung der Wärmeversorgung für das geplante Gebiet beschreibt.
Die Länder werden gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG mit dem Gesetz
verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. In der Regel
werden die Städte und Kommunen diese Aufgabe übernehmen. Wärmepläne sollen in
Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis zum 30. Juni
2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.
Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes
Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder.
Der Wärmeplan
selbst umfasst den Beschluss über die Durchführung der Wärmeplanung, die
Eignungsprüfung, die Bestandsanalyse, die Potentialanalyse zur Ermittlung von
Energiesparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energien, die
Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios, die Einteilung des beplanten
Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die Darstellung der
Wärmeversorgungsarten und die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit
konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebietes zur
Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen.
Nach § 22 des
Wärmeplanungsgesetzes soll es zudem möglich sein, dass die Länder für Gemeinden
unter 10.000 Einwohner ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung
bestimmen können. Wie und ob dies vom Land Niedersachsen ausgestaltet wird,
bleibt abzuwarten. Dennoch sollte aufgrund der derzeitigen hohen Förderung von
bis zu 90 % für die Durchführung der Wärmeplanung, die aufgrund von
Antragsfristen auch bereits seitens der Gemeinde vorsorglich beim Bund bereits
beantragt wurde, eine ganzheitliche Wärmeplanung für die Gemeinde Salzbergen in
Betracht gezogen werden. Zugleich kann damit den Bürgern aufgezeigt werden, ob
und welche alternativen Heizmöglichkeiten sie haben und wie sie sich in Zukunft
im Bereich der Wärmeversorgung aufstellen können.
Die Kosten für eine
ganzheitliche kommunale Wärmeplanung belaufen sich auf Grundlage von zwei
Richtpreisangeboten voraussichtlich auf knapp 75.000,00 Euro.
Bürgermeister
Kaiser stellt die kommunale Wärmeplanung anhand einer Präsentation vor. Im
Anschluss verliest Ratsvorsitzender Evers den Beschlussvorschlag.