Sitzung: 14.09.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/071/2023
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/071/2023
aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen, die im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens eingegangen sind, vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde
Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 114 „Industriegebiet
Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“, einschließlich Begründung nebst Anlagen als
Satzung.
Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
20.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Industriegebiet
Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“ beschlossen.
Die erforderliche
frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung wurde im Dezember 2022 / Januar
2023 durchgeführt. Der Beschluss über die zu diesem Verfahrensschritt
vorgetragenen Stellungnahmen und der erfolgten Abwägung wurde in der
Verwaltungsausschusssitzung am 16.05.2023 gefasst. Gleichzeitig erfolgte auch
der Auslegungsbeschluss. Hierzu wird auf die Vorlage BV/035/2023 verwiesen.
Der Entwurf des
o.a. Bebauungsplanes, einschließlich Begründung nebst Anlagen, lag in der Zeit
vom 05.07.2023 – 04.08.2023 im Rathaus öffentlich aus. Zusätzlich konnten die
Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen eingesehen werden. In
diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den
Entwurfsunterlagen zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Im vorgenannten
Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind
über die öffentliche Auslegung mit Schreiben vom 30.06.2023 informiert und
gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf des Bebauungsplanes eine
Stellungnahme bis zum 04.08.2023 abzugeben.
Das beauftragte
Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat die Abwägungsvorschläge zu
den eingegangenen Stellungnahmen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind,
erarbeitet.
Hierzu ist
insbesondere auf die Forderung der Autobahn GmbH einzugehen, dass das geplante
Regenrückhaltebecken außerhalb der Bauverbotszone (40 m) zur Autobahn errichtet
wird. Die Hinweise im Bebauungsplan sowie die wasserwirtschaftliche Vorplanung
wurden dahingehend angepasst. Trotz der Verkleinerung, ist das
Regenrückhaltebecken weiterhin groß genug dimensioniert, um das anfallende
Oberflächenwasser des Plangebietes aufzunehmen.
Zudem wurde seitens
des Landkreises und der Landwirtschaftskammer auf die fehlenden Angaben der
Kompensationsflächen hingewiesen. Da zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung
noch keine Klarheit über den Nachweis der Werteinheiten bestand, wurde der
Umweltbericht nun zum Satzungsbeschluss angepasst und 181.079 Werteinheiten
nachgewiesen.
Die erarbeiteten
Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen (sowohl von der frühzeitigen
Beteiligung als auch von der öffentlichen Auslegung) sind als Anlage beigefügt.
Der Beschluss über
alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der
einzelnen Verfahrensschritte und erfolgter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen, kann demnach der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
114 „Industriegebiet Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“, einschließlich
Begründung und Anlagen durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
Folgende Anlagen
sind Bestandteil des Bebauungsplanes und sind dieser Beschlussvorlage
beigefügt:
- Begründung
- Umweltbericht
- Schalltechnische Beurteilung
- Wasserwirtschaftliche Vorplanung
- Brutvogelerfassung (2018)
- Erfassung von Fledermäusen (2018).