Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Jahresabschluss 2015 in der vorgelegten Form und nimmt den Prüfbericht und die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

 

Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.312.140,50 € wird der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses (§ 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG) zugeführt.

 

Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von -306.983,42 € wird zum einen durch die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (§ 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG) in Höhe von 237.992,02 € ausgeglichen. Zum anderen ist die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 68.991,40 € (Differenz) zur Deckung heranzuziehen (§ 24 GemHKVO|§ 24 KomHKVO).

 


Bürgermeister Kaiser nimmt an der Beratung und der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Die Gemeinde Salzbergen hat den doppischen Jahresabschluss 2015 aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2015 weist folgendes Ergebnis aus:

 

Ergebnisrechnung:

 

Ordentliche Erträge:                                      14.729.338,29 Euro

Ordentliche Aufwendungen:              13.417.197,79 Euro

Ordentliches Ergebnis:                                    1.312.140,50 Euro

 

Außerord. Erträge:                                             559.838,59 Euro

Außerord. Aufwendungen:                           866.822,01 Euro

Außerord. Ergebnis:                                         -306.983,42 Euro

 

Jahresergebnis:                                                 1.005.157,08 Euro

 

 

 

 

Finanzrechnung:

 

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit:         1.325.682,14 Euro

Saldo aus Investitionstätigkeit:                              -943.300,07 Euro

Saldo aus Finanzierungstätigkeit:                         1.151.838,11 Euro

Saldo aus HH-unwirks. Vorgängen:              -12.544,30 Euro

 

Ergebnis Finanzrechnung:                                     1.521.675,88 Euro

 

 

Hinsichtlich des Prüfungsansatzes und der Prüfungshandlungen wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes (Landkreis Emsland) bestätigt, dass

          der Haushaltsplan 2015 eingehalten worden ist,

          die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden

           sind,

          bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist 

          sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und

der Jahresabschluss 2015 die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Salzbergen darstellt.

 

Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, haben sich nicht ergeben.

 

Ratsvorsitzender Evers bedankt sich im Namen des Gemeinderates bei

Bürgermeister Andreas Kaiser, dem Kämmerer Dirk Vogt und den verantwortlichen Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit und das gute Ergebnis.

Abschließend schlägt Ratsvorsitzender Evers die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129 NKomVG für den Jahresabschluss 2015 vor und verliest den weiteren Wortlaut des vorliegenden Beschlussvorschlages.