Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen
beschließt den Jahresabschluss 2016 in der vorgelegten Form und nimmt den
Prüfbericht und die Stellungnahme zur Kenntnis.
Dem Bürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2016 gemäß
§ 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Der Überschuss im ordentlichen
Ergebnis in Höhe von 929.683,76 € wird der Rücklage des ordentlichen
Ergebnisses gemäß § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG zugeführt.
Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 36.277,43 € wird der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses gemäß § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG zugeführt.
Bürgermeister Kaiser nimmt an der
Beratung und der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Die Gemeinde Salzbergen hat den
doppischen Jahresabschluss 2016 aufgestellt.
Der Jahresabschluss 2016 weist
folgendes Ergebnis aus:
Ergebnisrechnung:
Ordentliche Erträge: 16.188.545,47
Euro
Ordentliche Aufwendungen: 15.258.861,71 Euro
Ordentliches Ergebnis: 929.683,76 Euro
Außerord. Erträge: 36.862,43 Euro
Außerord. Aufwendungen: 585,00 Euro
Außerord. Ergebnis: 36.277,43 Euro
Jahresergebnis: 965.961,19 Euro
Finanzrechnung:
Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit: 2.302.904,48
Euro
Saldo aus Investitionstätigkeit: -786.850,78 Euro
Saldo aus Finanzierungstätigkeit: -226.569,52 Euro
Saldo aus HH-unwirks. Vorgängen:
209.947,04 Euro
Ergebnis Finanzrechnung: 1.499.431,22
Euro
Hinsichtlich des Prüfungsansatzes
und der Prüfungshandlungen wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes (Landkreis
Emsland) bestätigt, dass
• der
Haushaltsplan 2016 eingehalten worden ist,
• die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden
sind,
• bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld-
und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist
• sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und
der
Jahresabschluss 2016 die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde Salzbergen darstellt.
Anhaltspunkte,
die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, haben sich nicht
ergeben.
Ratsvorsitzender Evers bedankt sich im Namen des
Gemeinderates bei
Bürgermeister Andreas Kaiser, dem Kämmerer Dirk
Vogt und den verantwortlichen Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung für die
geleistete Arbeit und das gute Ergebnis.
Abschließend
schlägt Ratsvorsitzender Evers die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129
NKomVG für den Jahresabschluss 2016 vor und verliest den weiteren Wortlaut des
vorliegenden Beschlussvorschlages.