Die Einbahnstraßenregelung im Hügelweg, vom Overhuesweg in Richtung Volksbank, gilt aktuell weiterhin in dem Umfang, wie sie auch bereits zur Bauzeit in der Bahnhofstraße bestand.

 

Im März wurde ein Ortstermin mit der Verkehrsbehörde durchgeführt, um die Verkehrsregelungen zu überprüfen. Hier wurde das Argument der Feuerwehr zur Änderung der Fahrtrichtung vorgetragen. Der Landkreis kann der Argumentation folgen. Sobald die Verkehrsbehördliche Anordnung vorliegt, soll die Maßnahme umgehend umgesetzt werden.