Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Salzbergen in der vorliegenden Fassung.
Nach dem
Niedersächsischen Gesetz über Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr
(NBrandSchG) obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die
Hilfeleistung in ihrem Gebiet.
Zur Erfüllung
dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und
einzusetzen. Als unterstützenden Instrument kann die Gemeinde eine
Feuerwehrbedarfsplanung gem. § 2 Abs. 1 S. 4 NBrandSchG aufstellen. Ein
Feuerwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das
Planungsziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der
kommunalen Feuerwehr.
Im Zuge dessen
wurde die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH beauftragt die Risikostruktur
des Gemeindegebietes und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (Standorte,
Fahrzeuge, Personal etc.) zu analysieren und die Gemeinde Salzbergen fachlich
und methodisch bei der Entwicklung des Feuerwehrbedarfsplanes zu begleiten.
Zur Bedarfsplanung
wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeindeverwaltung und
der Feuerwehrführung, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen
Abstimmungstreffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+
Sicherheitsberatung GmbH, die elementaren Fragestellungen im Rahmen der
Bedarfsplanung behandelt. Der in der Anlage vorliegende Feuerwehrbedarfsplan
stellt das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar.
Der
Feuerwehrbedarfsplan wird in der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung am 01.06.2023 durch einen Vertreter der Lülf+
Sicherheitsberatung GmbH vorgestellt.