Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Salzbergen in der vorliegenden Fassung.


Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Als unterstützenden Instrument kann die Gemeinde eine Feuerwehrbedarfsplanung gem. § 2 Abs. 1 S. 4 NBrandSchG aufstellen. Ein Feuerwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Planungsziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr.

 

Im Zuge dessen wurde die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH beauftragt die Risikostruktur des Gemeindegebietes und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (Standorte, Fahrzeuge, Personal etc.) zu analysieren und die Gemeinde Salzbergen fachlich und methodisch bei der Entwicklung des Feuerwehrbedarfsplanes zu begleiten.

 

Zur Bedarfsplanung wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeindeverwaltung und der Feuerwehrführung, eingerichtet. Die Projektgruppe hat in regelmäßigen Abstimmungstreffen, jeweils unter fachlicher Moderation und Beratung der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, die elementaren Fragestellungen im Rahmen der Bedarfsplanung behandelt. Der in der Anlage vorliegende Feuerwehrbedarfsplan stellt das Ergebnis der Projektgruppenarbeit dar.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wird in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung am 01.06.2023 durch einen Vertreter der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH vorgestellt.