Sitzung: 11.05.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Die Gemeinde Salzbergen wurde mit Schreiben vom
02.03.2023 über die frühzeitige Behördenbeteiligung zur Aufstellung des
Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie in der Samtgemeinde Schüttorf
informiert.
Mit dem Sachlichen Teilflächennutzungsplan möchte
die Samtgemeinde Schüttorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Realisierung von Windenergieanlagen schaffen. Insgesamt werden mit diesem
Teilplan 4 Sonderbauflächen für die Windenergie ausgewiesen.
Gegen die Teilfläche 1 Engden/Quendorf und die
Teilfläche 3 Suddendorf/Samern/Ohne/westlich Ohne wurden keine Bedenken
geäußert.
Gegenüber der Teilfläche 2 Schüttorf/östlich Schüttorf und der Teilfläche 4
Samern /Ohne /östlich Ohne wurden Bedenken geäußert, da diese Flächen die
Salzbergener Gemeindegrenzen tangieren und durch die Rotor-Out-Planung die
Rotorblätter in das Gemeindegebiet Salzbergen hineinragen würden. Des Weiteren
wurden auf die im RROP des Landkreises Emsland angrenzenden ausgewiesenen
Vorranggebiete hingewiesen und dass diese durch die Sonderbauflächen
Windenergie nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Auch der Landkreis Emsland hat eine
Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegeben und sich
ebenfalls kritisch zu den v. g. Punkten geäußert.
Nach aktuellem Recht gemäß Baugesetzbuch muss
eine Konzentrationsflächenplanung bis zum 1. Februar 2024 abgeschlossen sein.
Anderenfalls wird der Plan für unwirksam erklärt und der Bau von
Windenergieanlagen ist nach jetzigem Stand im Außenbereich überall zulässig
(Privilegierung).
Daher bleibt das weitere Verfahren abzuwarten.