Die Gemeinde Salzbergen wurde mit Schreiben vom 02.03.2023 über die frühzeitige Behördenbeteiligung zur Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie in der Samtgemeinde Schüttorf informiert.

 

Mit dem Sachlichen Teilflächennutzungsplan möchte die Samtgemeinde Schüttorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Windenergieanlagen schaffen. Insgesamt werden mit diesem Teilplan 4 Sonderbauflächen für die Windenergie ausgewiesen.

 

Gegen die Teilfläche 1 Engden/Quendorf und die Teilfläche 3 Suddendorf/Samern/Ohne/westlich Ohne wurden keine Bedenken geäußert.

 

Gegenüber der Teilfläche 2 Schüttorf/östlich Schüttorf und der Teilfläche 4 Samern /Ohne /östlich Ohne wurden Bedenken geäußert, da diese Flächen die Salzbergener Gemeindegrenzen tangieren und durch die Rotor-Out-Planung die Rotorblätter in das Gemeindegebiet Salzbergen hineinragen würden. Des Weiteren wurden auf die im RROP des Landkreises Emsland angrenzenden ausgewiesenen Vorranggebiete hingewiesen und dass diese durch die Sonderbauflächen Windenergie nicht beeinträchtigt werden dürfen.

 

Auch der Landkreis Emsland hat eine Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegeben und sich ebenfalls kritisch zu den v. g. Punkten geäußert.

 

Nach aktuellem Recht gemäß Baugesetzbuch muss eine Konzentrationsflächenplanung bis zum 1. Februar 2024 abgeschlossen sein. Anderenfalls wird der Plan für unwirksam erklärt und der Bau von Windenergieanlagen ist nach jetzigem Stand im Außenbereich überall zulässig (Privilegierung).

 

Daher bleibt das weitere Verfahren abzuwarten.