Sitzung: 11.05.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/040/2023
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen gem. Anlage.
Gem. § 1 Abs. 1 des
Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind Kommunen dazu berechtigt Steuern,
Gebühren und Beiträge zu erheben. Hierzu bedarf es gem. § 2 Abs. 1 NKAG
grundsätzlich eine Satzung.
Zur Erhebung von
Benutzungsgebühren für die Nutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
ist demnach eine Satzung erforderlich. Ein Satzungsentwurf ist dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Gebührensatzung
beruht auf § 9 der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen (siehe TOP 13 bzw.
Beschlussvorlage Nr. 039/2023).
Die Höhe der Benutzungsgebühren steht noch nicht fest. Diese sind im Rahmen einer Gebührenkalkulation zu ermitteln. Bis zur abschließenden Beschlussfassung in der Ratssitzung am 22.06.2023 liegen die entsprechenden Gebührensätze vor.