Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen gem. Anlage.


Gem. § 1 Abs. 1 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind Kommunen dazu berechtigt Steuern, Gebühren und Beiträge zu erheben. Hierzu bedarf es gem. § 2 Abs. 1 NKAG grundsätzlich eine Satzung.

 

Zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften ist demnach eine Satzung erforderlich. Ein Satzungsentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gebührensatzung beruht auf § 9 der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen (siehe TOP 13 bzw. Beschlussvorlage Nr. 039/2023).

 

Die Höhe der Benutzungsgebühren steht noch nicht fest. Diese sind im Rahmen einer Gebührenkalkulation zu ermitteln. Bis zur abschließenden Beschlussfassung in der Ratssitzung am 22.06.2023 liegen die entsprechenden Gebührensätze vor.