Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit dem Inkrafttreten des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG) am 23.05.2019 und den damit einhergehenden Wegfall des niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes verliert die bisherige Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Salzbergen vom 11.12.1996, zuletzt geändert am 23.03.2001, ihre Gültigkeit.

 

Als Rechtsgrundlage für die Abwehr abstrakter Gefahren und zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen bedarf es der Verabschiedung einer neuen Gefahrenabwehrverordnung in der Gemeinde Salzbergen.

 

Ermächtigungsgrundlage für die neue Verordnung ist der § 55 Abs. 1 Nr. 1 NPOG. Ein Entwurf der neuen Gefahrenabwehrverordnung ist als Anlage beigefügt.

 

Folgende Anmerkungen/Anregungen wurden zum Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung gegeben:

 

§ 10 Plakatieren

Es sollte ein Passus mit aufgenommen werden, dass die Plakate unmittelbar nach Ablauf der genehmigten Sondernutzung zu entfernen sind.

 

§ 9 Vermeidung von Lärm

Es sollte nochmal geprüft werden, ob eine Abendruhe von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr zwingend erforderlich ist. Ggf. ist der Zeitpunkt des Beginns weiter nach hinten zu schieben.

 

§ 11 Umgang mit Tieren

Es sollte die Beseitigung von Verunreinigung durch die Hinterlassenschaften von Pferden mit aufgenommen werden.

 

Die Leinenlänge von maximal 1,5 Meter erscheint zu kurz. Nach Möglichkeit sollte eine Leinenlänge nicht vorgeschrieben werden.

 

Auf Anfrage teilt Bürgermeister Kaiser mit, dass eine Kastrationspflicht von Katzen durch das Land Niedersachsen dringend empfohlen wird. Aufgrund dessen sollte dieser Passus in der Gefahrenabwehrverordnung verbleiben.

 

Der Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung soll als Diskussionsgrundlage dienen und ist in den Fraktionen weiter zu beraten. In der heutigen Sitzung sollte dieser zunächst zur Kenntnis genommen werden. Der abschließende Verordnungsentwurf wird durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund auf Rechtmäßigkeit geprüft.