Sitzung: 11.05.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/038/2023
Mit dem
Inkrafttreten des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG) am
23.05.2019 und den damit einhergehenden Wegfall des niedersächsischen
Sicherheits- und Ordnungsgesetzes verliert die bisherige
Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Salzbergen vom 11.12.1996, zuletzt
geändert am 23.03.2001, ihre Gültigkeit.
Als Rechtsgrundlage
für die Abwehr abstrakter Gefahren und zur Nutzung von öffentlichen
Verkehrsflächen und Anlagen bedarf es der Verabschiedung einer neuen
Gefahrenabwehrverordnung in der Gemeinde Salzbergen.
Ermächtigungsgrundlage
für die neue Verordnung ist der § 55 Abs. 1 Nr. 1 NPOG. Ein Entwurf der neuen
Gefahrenabwehrverordnung ist als Anlage
beigefügt.
Folgende
Anmerkungen/Anregungen wurden zum Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung gegeben:
§ 10 Plakatieren
Es sollte ein
Passus mit aufgenommen werden, dass die Plakate unmittelbar nach Ablauf der
genehmigten Sondernutzung zu entfernen sind.
§ 9 Vermeidung von
Lärm
Es sollte nochmal
geprüft werden, ob eine Abendruhe von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr zwingend
erforderlich ist. Ggf. ist der Zeitpunkt des Beginns weiter nach hinten zu
schieben.
§ 11 Umgang mit
Tieren
Es sollte die
Beseitigung von Verunreinigung durch die Hinterlassenschaften von Pferden mit
aufgenommen werden.
Die Leinenlänge von
maximal 1,5 Meter erscheint zu kurz. Nach Möglichkeit sollte eine Leinenlänge
nicht vorgeschrieben werden.
Auf Anfrage teilt
Bürgermeister Kaiser mit, dass eine Kastrationspflicht von Katzen durch das
Land Niedersachsen dringend empfohlen wird. Aufgrund dessen sollte dieser
Passus in der Gefahrenabwehrverordnung verbleiben.
Der Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung soll als Diskussionsgrundlage dienen und ist in den Fraktionen weiter zu beraten. In der heutigen Sitzung sollte dieser zunächst zur Kenntnis genommen werden. Der abschließende Verordnungsentwurf wird durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund auf Rechtmäßigkeit geprüft.