Sitzung: 11.05.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/034/2023
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 113 „Sandkamp III“ (im Parallelverfahren) aufzustellen.
Nachdem sämtliche
Baugrundstücke im Baugebiet „Steider Straße Süd“ verkauft sind und derzeit der
2. Bauabschnitt des Baugebietes „Feldhook III“ in Holsten erschlossen wird, ist
angedacht, als nächstes wieder Bauplätze in Salzbergen anzubieten. Aus diesem Grund
soll das neue Baugebiet „Sandkamp III“ zwischen der L 39 und dem Baugebiet
„Sandkamp II“ beplant werden. Die Entwurfsplanung sieht nach jetzigem Stand
vor, rund 20 Baugrundstücke auf der ca. 1,8 ha großen Planfläche zu
erschließen.
Daher ist es notwendig,
zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierfür ist ein
Bauleitplanverfahren erforderlich. In der Sitzung des Aufsichtsrates am
18.04.2023 wurde bereits der Auftrag für die Erstellung der
Bauleitplanunterlagen an das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst
vergeben.
Im derzeit
rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Planbereich aktuell als unbeplante
(„weiße“) Fläche (Fläche für die Landwirtschaft) dargestellt. Daher
beabsichtigt die Gemeinde Salzbergen mit der 62. Änderung des
Flächennutzungsplanes die Ausweisung einer Wohnbaufläche.
Parallel
(Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)) dazu, soll dieser
Bereich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Sandkamp III“
planungsrechtlich gesichert werden (allgemeines Wohngebiet).
Das
Parallelverfahren soll als zweistufiges Regelverfahren mit einer frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
(1. Verfahren) sowie einer öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (2. Verfahren) durchgeführt werden.
Um das Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB erforderlich. Die Geltungsbereiche für die Flächennutzungsplanänderung als auch für den Bebauungsplan sind aus den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.