Gemäß §
9 Abs. 7 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erstattet der
Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung gemeinsam mit der
Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre einen Bericht über die Maßnahmen
und deren Auswirkungen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages
aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat.
Die
Niedersächsische Verfassung macht darin die Achtung der Grundrechte,
insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
zur ständigen Aufgabe auch der Gemeinden.
Der
letzte Bericht für die Jahre 2017 – 2019 wurde dem Rat der Gemeinde Salzbergen
in seiner Sitzung am 13.02.2020 durch die Gleichstellungsbeauftragte Christel
Kleppe vorgestellt.
Der
schriftliche Bericht für die Jahre 2020
bis 2022 ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt und wird
hiermit der Vertretung zur Beratung vorgelegt.
Heike
Sommer-Strotmann stellt dem Gemeinderat ihren Bericht anhand einer
Powerpoint-Präsentation vor. Die Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates
nehmen den Bericht zur Kenntnis.
Ratsherr Elling
dankt im Namen der CDU-Fraktion Heike Sommer-Strotmann im Anschluss an die
Präsentation für ihre geleistete Arbeit. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten
sei ein wichtiges Amt, welches sie mit viel Schwung und neuen Ideen füllt.
Im Anschluss dankt
Ratsherr Walter im Namen der SPD-Fraktion Frau Sommer-Strotmann für ihr
ehrenamtliches Engagement. Mit Ihrer offenen und kommunikativen Art bereichere Sie
das Aufgabenfeld und die Arbeit in der Gemeinde enorm.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.