Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Gemäß § 9 Abs. 7 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erstattet der Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre einen Bericht über die Maßnahmen und deren Auswirkungen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat.

 

Die Niedersächsische Verfassung macht darin die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, zur ständigen Aufgabe auch der Gemeinden.

 

Der letzte Bericht für die Jahre 2017 – 2019 wurde dem Rat der Gemeinde Salzbergen in seiner Sitzung am 13.02.2020 durch die Gleichstellungsbeauftragte Christel Kleppe vorgestellt.

 

Der schriftliche Bericht für die Jahre 2020 bis 2022 ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt und wird hiermit der Vertretung zur Beratung vorgelegt.

 

Heike Sommer-Strotmann stellt dem Gemeinderat ihren Bericht anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Die Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates nehmen den Bericht zur Kenntnis.

 

Ratsherr Elling dankt im Namen der CDU-Fraktion Heike Sommer-Strotmann im Anschluss an die Präsentation für ihre geleistete Arbeit. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten sei ein wichtiges Amt, welches sie mit viel Schwung und neuen Ideen füllt. 

 

Im Anschluss dankt Ratsherr Walter im Namen der SPD-Fraktion Frau Sommer-Strotmann für ihr ehrenamtliches Engagement. Mit Ihrer offenen und kommunikativen Art bereichere Sie das Aufgabenfeld und die Arbeit in der Gemeinde enorm.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Salzbergen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.