Sitzung: 09.02.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Im Zeitraum vom
30.12.2022 – 30.01.2023 wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Derzeit
erarbeitet das Planungsbüro Stelzer die Abwägungsvorschläge zu den
eingegangenen Stellungnahmen und stellt die Unterlagen für den Feststellungs-
und Satzungsbeschluss zusammen. In der nächsten Woche sollen die notwendigen
Beschlüsse im Rat gefasst werden.
Anschließend
erfolgt die Zusammenstellung der Antragsunterlagen für den Flächennutzungsplan
zwecks Genehmigung. Der Landkreis hat dann wiederum die gesetzliche Frist von 3
Monaten, um den Flächennutzungsplan zu genehmigen. Anschließend kann auch erst
der Bebauungsplan Rechtskraft erlangen.
Im Zeitraum der
Genehmigungsphase wird aufgrund einer eingegangenen Stellungnahme der NLStBV
noch eine Untersuchung des Verkehrsknotenpunktes L39/K312/Poststraße erfolgen.
Hierfür wurde das Planungsbüro IST aus Schortens, welches bereits
Verkehrszahlen im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhoben hat, beauftragt.
Anfang März ist mit Ergebnissen zu rechnen.
Der Investor
hat kurz vor Weihnachten den Bauantrag eingereicht. Das gemeindliche
Einvernehmen wurde im Januar erteilt.