Im Zeitraum vom 30.12.2022 – 30.01.2023 wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

Derzeit erarbeitet das Planungsbüro Stelzer die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen und stellt die Unterlagen für den Feststellungs- und Satzungsbeschluss zusammen. In der nächsten Woche sollen die notwendigen Beschlüsse im Rat gefasst werden.

 

Anschließend erfolgt die Zusammenstellung der Antragsunterlagen für den Flächennutzungsplan zwecks Genehmigung. Der Landkreis hat dann wiederum die gesetzliche Frist von 3 Monaten, um den Flächennutzungsplan zu genehmigen. Anschließend kann auch erst der Bebauungsplan Rechtskraft erlangen.

 

Im Zeitraum der Genehmigungsphase wird aufgrund einer eingegangenen Stellungnahme der NLStBV noch eine Untersuchung des Verkehrsknotenpunktes L39/K312/Poststraße erfolgen. Hierfür wurde das Planungsbüro IST aus Schortens, welches bereits Verkehrszahlen im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhoben hat, beauftragt. Anfang März ist mit Ergebnissen zu rechnen.

 

Der Investor hat kurz vor Weihnachten den Bauantrag eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde im Januar erteilt.