Sitzung: 09.02.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Die Gemeinde Salzbergen hat das Büro NWP aus
Oldenburg mit der Erstellung eines Standortkonzeptes für
Freiflächenphotovoltaikanlagen beauftragt. Anhand verschiedener Kriterien soll
eine Beurteilungsgrundlage für die Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen
erarbeitet werden.
Dieses Konzept soll unter anderem eine
Grundlage für die anlassbezogene Entscheidung bieten, ob zum Beispiel auf
Antrag eines Vorhabenträgers eine Bauleitplanung betrieben werden soll.
Zudem soll das Konzept eine Übersicht und räumliche
Entscheidungshilfe für das gesamte Gemeindegebiet geben, auf welchen Flächen
Möglichkeiten für die Errichtung von PV-Anlagen bestehen.
Im Dezember 2022 wurde durch das Gesetz zur
sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im
Städtebaurecht eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen.
Im § 35 Abs. 1 des BauGB wurde u.a. unter
der Ziffer 8 eine Privilegierung für Photovoltaikanlagen aufgenommen, welche in
Entfernung von bis zu 200 m zu Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten
Netzes errichtet werden sollen.
Diese Änderung des Baugesetzbuches war erst
Anfang Dezember ohne eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in das
Gesetzgebungsverfahren gelangt.
Die Privilegierung ist ein Novum in der
PV-Planung. Der Grundgedanke, diese vorbelasteten Flächen zu nutzen und andere
beispielsweise wohnortnahe Standorte im Außenbereich zu entlasten, ist
grundsätzlich nachvollziehbar, doch wirft die rasche Gesetzesänderung vor Ort
erhebliche Fragestellungen auf. Diese Fragestellungen beziehen sich unter
anderem auf untergeordnete Planungen wie Festlegungen in Landes- und
Regionalen-Raumordnungsplänen. Unter anderem geht es hier darum, ob auf
„Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft“ PVanlagen errichtet werden dürfen.
Von Seiten der Verwaltung
wird vorgeschlagen, das Standortkonzept auch über den Privilegierungskorridor
hinaus untersuchen zu lassen, um so auch weitere geeignete Flächen zu
identifizieren.