Die Gemeinde Salzbergen hat das Büro NWP aus Oldenburg mit der Erstellung eines Standortkonzeptes für Freiflächenphotovoltaikanlagen beauftragt. Anhand verschiedener Kriterien soll eine Beurteilungsgrundlage für die Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen erarbeitet werden.

Dieses Konzept soll unter anderem eine Grundlage für die anlassbezogene Entscheidung bieten, ob zum Beispiel auf Antrag eines Vorhabenträgers eine Bauleitplanung betrieben werden soll.

 

Zudem soll das Konzept eine Übersicht und räumliche Entscheidungshilfe für das gesamte Gemeindegebiet geben, auf welchen Flächen Möglichkeiten für die Errichtung von PV-Anlagen bestehen.

 

Im Dezember 2022 wurde durch das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen.

Im § 35 Abs. 1 des BauGB wurde u.a. unter der Ziffer 8 eine Privilegierung für Photovoltaikanlagen aufgenommen, welche in Entfernung von bis zu 200 m zu Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes errichtet werden sollen.

 

Diese Änderung des Baugesetzbuches war erst Anfang Dezember ohne eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in das Gesetzgebungsverfahren gelangt.

Die Privilegierung ist ein Novum in der PV-Planung. Der Grundgedanke, diese vorbelasteten Flächen zu nutzen und andere beispielsweise wohnortnahe Standorte im Außenbereich zu entlasten, ist grundsätzlich nachvollziehbar, doch wirft die rasche Gesetzesänderung vor Ort erhebliche Fragestellungen auf. Diese Fragestellungen beziehen sich unter anderem auf untergeordnete Planungen wie Festlegungen in Landes- und Regionalen-Raumordnungsplänen. Unter anderem geht es hier darum, ob auf „Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft“ PVanlagen errichtet werden dürfen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Standortkonzept auch über den Privilegierungskorridor hinaus untersuchen zu lassen, um so auch weitere geeignete Flächen zu identifizieren.