Nachdem die Aufträge für die Lüftungsanlagen in beiden Grundschulen sowie in der Oberschule in den Klassen für Schüler unter 12 Jahren erteilt wurden, stellte sich heraus, dass die Fristen der Förderung aufgrund der langen Lieferzeiten der Geräte nicht eingehalten werden können.

 

Daraufhin hat sich die Gemeinde am 31.01.2023 dazu entschieden, die Ausschreibung für die Lüftungsanlagen aufzuheben.

 

Eine Woche nach Aufhebung kam dann die Mitteilung des Fördermittelgebers, dass der Förderzeitraum bis zum 31.12.2023 verlängert wird.

Sofern an der Umsetzung der Lüftungsanlagen in den Schulen weiter festgehalten werden soll, muss eine erneute Ausschreibung erfolgen. Ob die Förderfrist dieses mal eingehalten werden kann, liegt vermutlich wiederum an den langen Lieferzeiten der Geräte.

 

Ratsherr Elling regt seitens der CDU-Fraktion an, dass in der nächsten Woche im Rahmen der Verwaltungsausschusssitzung eine Entscheidung getroffen werden soll. Auch wenn die Kosten für die Planungsleistungen und Konzepterstellung bereits angefallen sind, schlägt er vor, dass Thema Lüftungsanlagen zu beenden, da wenig Aussicht auf Erfolg besteht, die Maßnahme bis zum 31.12.2023 umzusetzen.