Die Verwaltung hat die Diskussion aus der letzten Ortsratssitzung zum Anlass genommen und einen Artikel zum Thema „Benutzung der Gehwege von Radfahrenden Kindern“ im letzten Salzbergener Boten veröffentlicht.

 

Grundsätzlich muss ein Kind mit dem Fahrrad bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren – bis zum zehnten Lebensjahr kann es mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.

 

Bis zur Vollendung des achten Lebensjahres darf ein Kind von einer mindestens sechzehn Jahre alten Person auf dem Gehweg begleitet werden.

Ist an der Straße nur einseitig ein Gehweg vorhanden (bspw. Steider Straße Höhe Neubaugebiet), so darf das Kind mit der Begleitperson den Gehweg nutzen, auch wenn der Gehweg linksseitig vorhanden ist.

 

 

Aus der Versammlung stellte sich die Frage, bis wohin der Gehweg an der südlichen Seite beim künftigen Ausbau der Steider Straße geplant sei.

 

Anmerkung seitens der Verwaltung zur weiteren Planung der Gehwege:

Nach vorliegender Planung soll der südliche Gehweg bis zur Einmündung zum Walderlebnispfad ausgebaut werden. Der nördliche Gehweg endet am Scheperjanspättken.