Die 1. Änderung der Satzung über das Sanierungsgebiet wurde am 19.10.2022 ortsüblich bekannt gemacht und ist am 28.10.2022 im Amtsblatt des Landkreises Emsland veröffentlicht worden. Damit ist die Satzung seit dem 28.10.2022 in Kraft.

 

Mit Bescheid vom 06.12.2022 hat das Land Niedersachsen dem Antrag der Gemeinde auf Erweiterung des Sanierungsgebiets im Nordwesten, um eine Fläche von ca. 3,4 ha zugestimmt. Der Erweiterungsbereich grenzt unmittelbar an das bestehende Sanierungsgebiet an und liegt im Wesentlichen zwischen den Flurstücken 172/4 sowie 201/5 und dem Hügelweg nebst den angrenzenden Grundstücken.

Als eine der erste Maßnahmen steht dem Bereich die Erschließung und Umgestaltung der Friedhofserweiterungsflächen auf der Agenda.