Sitzung: 09.02.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/007/2023
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die als Anlage aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Nördlich L 39, 1. Teilbereich“ vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 91 „Nördlich L 39, 1. Teilbereich“, einschließlich Begründung als Satzung.
a)
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses vom 13.12.2022 wurde sowohl der Aufstellungs- als auch
Auslegungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91
„Nördlich L 39, 1. Teilbereich“ gefasst. Auf die Vorlage BV/125/2022 wird verwiesen.
Die Planänderung
beinhaltete die festgesetzte Bauweise und die Anpassung der
Geschossflächenzahl.
Im
Ursprungsbebauungsplan waren nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Da der
Vorhabenträger lediglich auf den zwei zurückgehaltenen Grundstücken im
Baugebiet Nördlich L 39 ein Reihenhaus mit 3 Wohneinheiten errichten möchte,
wurde beschlossen, die Festsetzung von „Einzel- und Doppelhäuser“ auf
„Hausgruppe“ zu ändern.
Zudem wurde die
Geschossflächenzahl von 0,6 auf 0,8 angehoben, um eine wirtschaftliche
Ausnutzung des Wohngebäudes bzw. Baugrundstückes (insbesondere der mittleren
Hausscheibe) zu erreichen.
Der Entwurf der 1.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91 lag in der Zeit vom
23.12.2022 – 25.01.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Rathaus aus.
Zusätzlich konnten die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen
eingesehen werden.
In diesem Zeitraum
hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich zu den Entwurfsunterlagen des
Bebauungsplanes zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Im selben Zeitraum
wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die betroffenen
Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig
aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung eine
Stellungnahme bis zum 25.01.2023 abzugeben.
Das beauftragte
Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat die Abwägungsvorschläge zu
den eingegangenen Stellungnahmen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind,
erarbeitet.
Der Beschluss über
alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.