Sitzung: 09.02.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Die
bekannten Planungen für den Neubau eines Radweges an der Feldstraße, beginnend
ab der Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße / Sanddornweg bis hin zur B70
sollen in Kürze umgesetzt werden.
Es
handelt sich hier um zwei getrennte Baumaßnahmen. Der eine Bauabschnitt
erstreckt sich vom Ortskern Holsten bis hin zum Gewerbegebiet Holsterfeld-West.
Der andere Teil von der B70 bis zur Kreuzung Holsterfeld (Höhe Flintermann).
Die
Ausschreibung für die Bauarbeiten wurden im Januar 2023 durchgeführt. In der
nächsten Woche soll der Auftrag im Verwaltungsausschuss beschlossen werden. Der
Baubeginn ist für ca. Mitte März geplant. Die Baumaßnahme wird bis Ende Oktober
2023 andauern.
In
diesem Zuge soll auch ein vorhandener Durchlass unter der Feldstraße unter
Vollsperrung erneuert werden. Radfahrer und Fußgänger können aller Voraussicht
nach der Baustelle in der Zeit passieren. Für den motorisierten Verkehr wird
eine Umleitung eingerichtet.
In
der letzten GEA-Sitzung wurde unter anderem die Beleuchtungssituation thematisiert.
Hierzu fand im Januar ein Ortstermin mit der Westnetz statt.
Von
Seiten der Westnetz wird empfohlen, keine durchgängige, sondern eher eine
punktuelle Beleuchtung (Orientierungslicht) zu installieren. Daher wird der
Leuchtentyp Trilux-Cuvia (LED-Radwegeleuchte), welcher vor zwei Jahren auch im
Bereich des Steckelowers verbaut wurde, vorgeschlagen. Laut Planzeichnung
sollen insgesamt 8 neue Leuchten auf dem ca. 1.500 m langen Teilstück errichtet
werden. Die Abstände zwischen den Leuchtstellen betragen überwiegend ca. 160 m.
Die
Masten sollen entweder 4 oder 5 Meter Lichtpunkthöhe betragen.
Die
Laternen würden ganz normal über das Beleuchtungsnetz angeschlossen und können
nicht separat geschaltet werden. Ab 22.00 Uhr würde standardgemäß die Nachtabsenkung
einsetzen.
Die
Westnetz hat auf Wunsch der Verwaltung auch eine Alternativplanung mit
Bewegungsmeldern geprüft.
Die
Trilux-Cuvia könnte grundsätzlich mit einem Bewegungsmelder ausgestattet
werden. Bei einer Radwegausleuchtung mit Bewegungsmeldern stehen die Laternen
normalerweise nicht weiter als 50 m auseinander, damit das Licht beim
Vorbeifahren ineinander übergreifen kann. Hinzu kommen höhere Kosten für den
Bewegungsmelder und für die Installation und Inbetriebnahme.