Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich einschließlich Begründung, Umweltbericht, Brutvogelkartierung und Artenschutzbeitrag als Satzung.

 


Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich beschlossen.

Die hierfür erforderliche frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum Dezember 2021/Januar 2022 durchgeführt.

 

Unter Beteiligung des Ortsrates Holsten-Bexten hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.08.2022 die vorgetragenen Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung behandelt und entsprechend den Auslegungsbeschluss gefasst. Hierzu wird auf die Vorlage BV/074/2022 verwiesen.

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes, eischließlich Begründung nebst Anlagen, lag im Zeitraum vom 25.10. – 24.11.2022 im Rathaus öffentlich aus. Zusätzlich konnten die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen eingesehen werden.

In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den Entwurfsunterlagen zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.

 

Im vorgenannten Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf des Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 24.11.2022 abzugeben.

Das beauftragte Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Hierzu ist insbesondere auf die Stellungnahme des Landkreises Emsland einzugehen. Dieser hat bereits in der frühzeitigen Beteiligung auf mögliche Geruchsimmissionen, verursacht durch einen 500 m entfernten landwirtschaftlichen Betrieb, hingewiesen. Hier hat sich die Gemeinde Salzbergen zur Bewertung der Geruchsimmissionen auf einen immissionsschutztechnischen Bericht der Zech Ingenieurgesellschaft aus dem Jahr 2017 berufen. Dieser legt dar, dass die Grenzwerte für die Geruchsimmissionen deutlich unterschritten werden.

 

Der Landkreis hat hingegen in seiner Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung nun darauf hingewiesen, dass dieser zum Nachweis dargelegte immissionsschutztechnische Bericht nicht als ausreichend angesehen wird, da sich im Laufe der Zeit einige Rechtsvorschriften (u.a. TA Luft) geändert haben und erneuert wurden.

Daraufhin wurde das Büro Zech nun beauftragt, den immissionsschutztechnischen Bericht aus dem Jahr 2017 auf der Grundlage derzeit anzunehmender Vorgaben und Rahmenbedingungen zu aktualisieren. Unter anderem müssen die Tierzahlen und neue meteorologische Daten herangezogen werden.

Nach Voreinschätzung des Gutachters kann dennoch davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte der Geruchsimmissionen weiterhin deutlich unterschritten werden.

 

Die erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen (sowohl aus der frühzeitigen Beteiligung als auch von der öffentlichen Auslegung) sind als Anlage beigefügt.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der einzelnen Verfahrensschritte und erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann demnach der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich, einschließlich Begründung und Anlagen, unter dem Vorbehalt der abschließenden Ergebnisse des derzeit aktualisierten immissionsschutztechnischen Berichtes, durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Bebauungsplanes und dieser Beschlussvorlage zusätzlich beigefügt:

 

-       Begründung

-       Umweltbericht

-       Brutvogelkartierung und Artenschutzbeitrag.

 

Ratsherr Walter bittet mit Hinweis auf die Stellungnahme des Landkreises Emsland darum, dass die Gemeindeverwaltung die Inanspruchnahme der vom Landkreis Emsland angeführten Zuschussmöglichkeiten in Bezug auf den Klimaschutz prüft und ggf. beantragt.