Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Der Vorhabenträger Amprion hat am 05.10.2022 bei
der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung für die Vorhaben 48
und 49 des Bundesbedarfsplangesetzes (Heide West – Polsum) für den
Abschnitt Süd 1 (Steinfurt – Borken) gestellt.
Zu Beginn der Bundesfachplanung stehen
nur der Anfangs- und Endpunkt einer geplanten Stromleitung fest, aber nicht der
genaue Verlauf. In der Bundesfachplanung wird dann ein Gebietsstreifen (sog.
Trassenkorridor) festgelegt, in dem später die Leitung verlaufen wird.
Wo genau die Leitung innerhalb des
festgestellten Trassenkorridores verläuft, wird im Anschluss im Planfeststellungsverfahren
entschieden.
Innerhalb dieser beiden Verfahrensebenen
(Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren) werden die Träger öffentlicher
Belange beteiligt und haben die Möglichkeit entsprechend Stellung zu nehmen.
Am vergangenen Dienstag fand für den Abschnitt
Süd 1 (Steinfurt – Borken) die Antragskonferenz (vergleichbar mit einer
frühzeitigen Beteiligung / einem Scopingverfahren in der Bauleitplanung) statt,
in der zunächst über die aktuellen Planungen informiert wurde und im Anschluss
die Träger öffentlicher Belange Ihre Hinweise und Anregungen zum
Untersuchungsrahmen vortragen konnten. Als nächstes wird die Bundesnetzagentur
den erforderlichen Umfang des Untersuchungsrahmens festlegen. Dieser soll im
Frühjahr 2023 bekanntgegeben werden.
Auf dieser Grundlage wird Amprion dann die 3
Trassenkorridore anhand vorliegender Flächennutzungs-, Raumordnungs-,
Umweltpläne etc. überprüfen.
Nach Überprüfung und Fertigstellung der
Unterlagen wird es im Rahmen der Bundesfachplanung eine öffentliche Auslegung
geben, in der sowohl die Bürger als auch die Träger öffentlicher Belange Ihre
Stellungnahmen und Einwendungen vorbringen können. Im Anschluss erfolgt ein
Erörterungstermin, in dem alle eingegangenen Stellungnahmen überprüft und ggf.
abgewogen werden. Auf dieser Basis wird dann der endgültigen Trassenkorridor
festgelegt.
Die Planungen sehen weiterhin vor, dass zwei von
den drei bekannten Trassen durch das Gemeindegebiet Salzbergen verlaufen, wobei
die östliche Trasse Holsterfeld / Holsten-Bexten / Hummeldorf als
Vorzugskorridor benannt wurde. Von den drei vorgestellten Trassenkorridoren
waren in diesem Bereich die geringsten Widerstände zu verzeichnen.
Ausschlaggebend war bei der Prüfung u.a. auch die Unterquerung der Ems. Im
Bereich Rheine waren bei ersten Untersuchungen sehr hohe Widerstände, im
Bereich Emsbüren mittlere Widerstände und im Bereich Salzbergen (Kreyenweg) nur
geringe Widerstände zu verzeichnen.
Die Gemeinde wird im Laufe des Verfahrens
beteiligt und dann entsprechend Stellung beziehen.