Der Vorhabenträger Amprion hat am 05.10.2022 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung für die Vorhaben 48 und 49 des Bundesbedarfsplangesetzes (Heide West – Polsum) für den Abschnitt Süd 1 (Steinfurt – Borken) gestellt.

Zu Beginn der Bundesfachplanung stehen nur der Anfangs- und Endpunkt einer geplanten Stromleitung fest, aber nicht der genaue Verlauf. In der Bundesfachplanung wird dann ein Gebietsstreifen (sog. Trassenkorridor) festgelegt, in dem später die Leitung verlaufen wird.

Wo genau die Leitung innerhalb des festgestellten Trassenkorridores verläuft, wird im Anschluss im Planfeststellungsverfahren entschieden.

 

Innerhalb dieser beiden Verfahrensebenen (Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren) werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und haben die Möglichkeit entsprechend Stellung zu nehmen.

Am vergangenen Dienstag fand für den Abschnitt Süd 1 (Steinfurt – Borken) die Antragskonferenz (vergleichbar mit einer frühzeitigen Beteiligung / einem Scopingverfahren in der Bauleitplanung) statt, in der zunächst über die aktuellen Planungen informiert wurde und im Anschluss die Träger öffentlicher Belange Ihre Hinweise und Anregungen zum Untersuchungsrahmen vortragen konnten. Als nächstes wird die Bundesnetzagentur den erforderlichen Umfang des Untersuchungsrahmens festlegen. Dieser soll im Frühjahr 2023 bekanntgegeben werden.

 

Auf dieser Grundlage wird Amprion dann die 3 Trassenkorridore anhand vorliegender Flächennutzungs-, Raumordnungs-, Umweltpläne etc. überprüfen.

Nach Überprüfung und Fertigstellung der Unterlagen wird es im Rahmen der Bundesfachplanung eine öffentliche Auslegung geben, in der sowohl die Bürger als auch die Träger öffentlicher Belange Ihre Stellungnahmen und Einwendungen vorbringen können. Im Anschluss erfolgt ein Erörterungstermin, in dem alle eingegangenen Stellungnahmen überprüft und ggf. abgewogen werden. Auf dieser Basis wird dann der endgültigen Trassenkorridor festgelegt.

 

Die Planungen sehen weiterhin vor, dass zwei von den drei bekannten Trassen durch das Gemeindegebiet Salzbergen verlaufen, wobei die östliche Trasse Holsterfeld / Holsten-Bexten / Hummeldorf als Vorzugskorridor benannt wurde. Von den drei vorgestellten Trassenkorridoren waren in diesem Bereich die geringsten Widerstände zu verzeichnen. Ausschlaggebend war bei der Prüfung u.a. auch die Unterquerung der Ems. Im Bereich Rheine waren bei ersten Untersuchungen sehr hohe Widerstände, im Bereich Emsbüren mittlere Widerstände und im Bereich Salzbergen (Kreyenweg) nur geringe Widerstände zu verzeichnen.

 

Die Gemeinde wird im Laufe des Verfahrens beteiligt und dann entsprechend Stellung beziehen.