Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Durch Unterstützung der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) soll für den gesamten
Landkreis ein Ladeinfrastrukturkonzept erarbeitet werden. Auch die Gemeinde
Salzbergen wird als kreisangehörige Gemeinde an diesem Projekt teilnehmen.
Das Ladeinfrastrukturkonzept betrachtet den
E-Mobilitäts-Ausbaubedarf und das -pensum bis zum Jahr 2030 und befasst sich
mit 5 Aspekten:
1) Bedarf / Angebot – Wie viele Ladepunkte werden
benötigt?
Dies ist anhand einer Formel, die sich aus den
Einwohnerzahlen, den Treibhausgaseinsparungen bis 2030 und den dann
voraussichtlich in Salzbergen befindlichen E-Fahrzeugen zusammensetzt,
ausgewertet worden.
2) Standorte – Wo kann Ladeinfrastruktur errichtet
werden?
Die Standorte sollen in drei Kategorien eingeteilt
werden:
-
Öffentlich (bspw.
öffentliche Kfz-Stellflächen)
-
Halböffentlich (bspw. auf
Parkplätzen von Lebensmittelmärkten)
-
Mitarbeitenden-Laden (bspw.
auf Privatparkplätzen oder für Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen
vorgehaltenen Kfz Stellplätzen, z.B. an Kindertagesstätten)
3) Technische Voraussetzungen – Welche Art der
Ladeinfrastruktur eignet sich für die einzelnen Standorte am besten. Unter dem
Gesichtspunkt, wie lange halte ich mich an einer Stelle auf, sollen dann die
verschiedenen Arten der Ladesäulen benannt werden.
4) Kosten – Mit welchen Aufwendungen kann für die
Aufstellung einer Ladesäule gerechnet werden?
5) Zeitplan – Wann / In welchem Jahr könnte die
Ladesäule umgesetzt werden?
Hier kann eine Priorisierung bis zum Jahr 2030
vorgenommen werden.
Für das Ladeinfrastrukturkonzept fand kürzlich eine
Schulung von Mitarbeitern der teilnehmenden Gemeinden im Kreishaus statt. Die
Gemeinden haben nun bis Anfang Dezember Zeit, Ihre Standortvorschläge beim
Landkreis einzureichen.
Anschließend erfolgt durch den Netzbetreiber die
Überprüfung der Stromnetze an den einzelnen Standorten.
Sofern die Vorschläge umsetzbar wären, überträgt der
Landkreis anhand der Koordinaten die einzelnen Standorte in ein GIS-Programm,
worauf die Kommunen dann entsprechend zugreifen können. Auf dieser Grundlage
erfolgt dann die weitere Bearbeitung des Konzeptes.