Betreff
Ortskernsanierung; Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Vorlage
BV/111/2020
Aktenzeichen
621-60.11.2
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 062/220 und die dazugehörige Anlage „Salzbergen-Ortskern, Fortschreibung des ISEK“, Verfasser BauBeCon, Stand: 05.2020.

Zur Festlegung der Maßnahmen, die in dem fortgeschriebenen ISEK Niederschlag finden soll, werden im Folgenden noch einmal alle Maßnahmen aufgelistet, die bis dato noch nicht begonnen wurden:

Maßnahmen (ISEK 2020)

weitere Bauabschnitte (Tiefbau):

Bahnhofsumfeld West

Bahnhofstraße Ost (evtl. mit Bahnhofsumfeld West)

Bahnhofsumfeld Ost (inkl. Erwerb Lindenstraße 3)

Gillenbrink (inkl. Teilparkplatz Aldi/Combi)

Poststraße Süd

Bahnhofstraße West II

Lindenstraße Nord (kombiniert mit Umbau Kreuzung Mehringer-/Emsstraße)

Lindenstraße Mitte (kombiniert mit Bahnhofsumfeld Ost)

Lindenstraße Süd

Molkereiplatz

Parkplatz Wessels, Poststraße

Neu:

Parkplatz Schütte, Poststraße

Neuer Markt I (Parkplatz Gemeinde)

Neuer Markt II (Parkplatz Boyer)

Franz-Schratz-Straße Nord

Franz-Schratz-Straße Süd

Sudmeyer Straße

Freiherr-von-Twickel-Straße

Wessendorfstraße West

Wessendorfstraße Ost

Beleuchtung Kirchplatz Ost/Süd  (BA3)

Hochbaumaßnahmen:

Hannoverscher Güterschuppen

Holländischer Güterschuppen

Neues Rathaus (nicht förderfähig)

Altes Rathaus, Nachnutzung

Gebietserweiterung:

Hügelweg, inkl.  nördl. Bebauung

-       Hügelweg Ost

-       Hügelweg West

Parkplatz Friedhof

Grundstück Nitsche

Feuerwehrmuseum

Overhuesweg

nur fördertechnischen Einbezug

Am Feldkamp (Kreuzung Hügelweg bis K+K-Einfahrt, s. BA 4.1)

Klimaschutz

Beete (Bepflanzung vgl. Kirchplatz

Bäume (Bestandserhaltung, Neuanpflanzung)

Dachbegrünung (Bahnhofsgebäude)

Photovoltaik (Beratung, gemeindeeigene Gebäude)

Fernwärme (JH Bioenergie)

RW-Rückhaltung (Retention) (z.B. Rigolen unter Plätzen)

altern. Wärmeversorgung (LWP)

Energieberatung (ggf. Installation eines Sanierungsmanagement)

Förderung des Radverkehrs (Fahrradschutzstreifen, Shared Space, Mobilstationen Bahnhof)

Förderung ÖPNV (Bahnhofsumfeld)

Gestaltungselemente

(ggf. als Verfügungsfonds: 50% Gemeinde/Privat - 50% Städtebauförderung)

Kunst am Kasten (Verschönerung der Schaltkästen in den Straßen)

Denkmale (z.B. Thema Textilgeschichte, Kreuzung Overhuesweg/Bahnhofstraße, Denkmalslok)

Wasserspiele (Kirchplatz Ost, Bahnhofsvorplatz)

Spielplatzflächen (in Straßenraum integriert, Bereich Feuerwehrmuseum alt)

Es sollte eine Festlegung der Maßnahmen erfolgen, die dann in der Fortschreibung des ISEK näher erläutert werden. Hiermit ist die BauBeCon bereits beauftragt. Hierzu gehören dann auch entsprechende Kostenschätzungen.

Im Nachgang ist eine Priorisierung der Maßnahmen festzulegen. Es ist davon auszugehen, dass zeitliche Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Maßnahmen bestehen (z.B. Bahnhofsumfeld mit Bahnhofstraße oder Lindenstraße), die eine Reihenfolge vorbestimmen.




Beschlussempfehlung:

Die in der Beratung festgelegten Maßnahmen werden der BauBeBon zu Integration und weiteren Bearbeitung in das fortzuschreibende ISEK empfohlen. Kosten sind zu schätzen und alternative Fördermöglichkeiten zu finden.




Stellungnahme der Kämmerei:

Die noch zu schätzenden Kosten sind in die Kofinanzierungsplanung aufzunehmen bzw., da bereits Kostenanschläge für bestimmte Maßnahmen aufgeführt sind, entsprechend anzupassen, Förderanträge (Städtebauförderung, GVFG) jeweils zu stellen und über das Treuhandkonto bzw. bei alternativen Förderungen auch innerhalb der Gemeindehaushalte abzuwickeln.

Nach aktuellem Stand wäre, nach entsprechender Anpassung, durch den Eigenanteil der Gemeinde in der laufenden Finanzplanung eine Finanzierung der Maßnahmen grundsätzlich gesichert.