Darlegung des Sachverhaltes:
Nach
§ 64 Abs. 3 Sätze 1 und 2 Nds. Schulgesetz (NSchG) sind Kinder, deren
Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen,
verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung an besonderen schulischen
Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den künftig
schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Seit
Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des NSchG entfällt die bisherige
Verpflichtung der Grundschulen, diese Sprachfördermaßnahmen durchzuführen,
soweit kommunale oder freie Träger von Kindertageseinrichtungen besondere
Sprachfördermaßnahmen anbieten. Damit geht die vorschulische Sprachförderung in
die Verantwortung der Kindertageseinrichtungen über.
Darüber
hinaus wurden im novellierten Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)
verschiedene Regelungen zur Sprachbildung und Sprachförderung gesetzlich
verankert, mit der Folge, dass die Kommunikation, Interaktion und die
Entwicklung von Sprachkompetenz zukünftig Bestandteil des pädagogischen
Konzepts und damit auch des eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrags
einer Kindertageseinrichtung sind.
Durch
die Wahrnehmung der Aufgaben der alltagsintegrierten sowie individuellen und
differenzierten Sprachförderung der Kinder werden Mehrkosten in Bezug auf einen
erhöhten Personalbedarf sowie Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für
vorhandenes Personal ausgelöst. Die Verlagerung der Sprachförderung ist vor
diesem Hintergrund konnexitätsrelevant, weshalb der neu eingeführte § 18a KiTaG
die Gewährung einer besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und
Sprachförderung vorsieht. Zukünftig stellt das Land Niedersachsen Mittel in
Höhe von 32,545 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die bisher im Rahmen der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter
Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich gewährten Mittel in Höhe
von 6 Mio. Euro pro Jahr sind allerdings inkludiert. Verteilt wird der
Gesamtbetrag auf Grundlage der zuletzt erhobenen Bundesjugendhilfestatistik
jeweils zur Hälfte nach der Anzahl der Gruppen, in denen Kinder bis zur
Einschulung im Zuständigkeitsbereich eines örtlichen Trägers betreut werden
sowie nach der Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien
vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.
Auf
den Landkreis Emsland (ohne Stadt Lingen) entfallen für das laufende Kita-Jahr
2018/2019 Landesmittel in Höhe von 981.449,07 Euro. Der Landkreis Emsland
stockt diese Mittel um 500.000 € aus dem Kreisetat auf und integriert die vorschulische Sprachförderung als
„neue“ Kita-Leistung in das emsländische Sprachfördersystem wie folgt:
Die Sprachförderung
Emsland wird ab dem 01.08.2019 vier Säulen umfassen:
Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung (Säule 1), die
alltagsintegrierte vorschulische Sprachförderung (Säule 2), das Projekt
„Rucksack“ (Säule 3) und die trägerübergreifende Qualifizierung und
Fachberatung (Säule 4).
Kindertagesstätten, die am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teilnehmen,
werden weiterhin in die Sprachförderung Emsland eingebunden. Die im
Bundesprogramm vorgesehene Förderung im Umfang von 19,5 Wochenstunden erfolgt
ausschließlich in der Bundeseinrichtung. Darüber hinaus erhalten
Bundeseinrichtungen zugunsten der übrigen Kindertageseinrichtungen keine
Landes- oder Kreismittel für die Fördersäule 1. Diesen Einrichtungen bleibt es
selbstverständlich unbenommen, die Bundesstellen mit Mitteln aus der Säule 2
aufzustocken.
Ein Teil der Landesmittel wird zukünftig für die kontinuierliche,
trägerübergreifende Qualifizierung der Fachkräfte (Säule 4) verwendet. Die
konkreten Inhalte der Qualifizierungsmaßnahmen werden derzeit unter dem Dach
der Bildungsregion Emsland mit den Trägern der Erwachsenenbildung im Landkreis
Emsland erarbeitet. Zudem wird der Landkreis Emsland kurzfristig eine weitere
Fachberatungsstelle für die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung
der Kindertageseinrichtungen schaffen mit dem Ziel, die Qualität in den
Einrichtungen zu erhöhen.
Die Verteilung der Mittel für die alltagsintegrierte Sprachbildung und
Sprachförderung (Säule 1) und die alltagsintegrierte vorschulische
Sprachförderung (Säule 2) auf die Träger der emsländischen Kindertagesstätten
wird ab dem Kita-Jahr 2019/2020 jeweils zur Hälfte
a) nach der Anzahl der Gruppen auf Grundlage der zuletzt erhobenen
Statistik (Basisförderung) und
b) nach der Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, in deren
Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (Bundesjugendhilfestatistik),
verteilt.
Die Anstellung zusätzlicher Fachkräfte bzw. Stundenaufstockungen
vorhandener Kräfte obliegt zukünftig ausschließlich dem Träger der
Kindertageseinrichtung.
Das eingesetzte Personal muss nach dem Entwurf der 2. DVO KiTaG die
Voraussetzungen nach § 4 KiTaG erfüllen. Dies bedeutet, das neben den
sozialpädagogischen Fachkräften (z. B. Erzieher, Sozialpädagogen) auch sonstige
Fach- und Betreuungskräfte wie Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt
Sozialpädagogik sowie Kräfte, für die eine Ausnahme nach § 4 KiTaG erteilt
wurde (z. B. Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, staatl. anerkannte
Kindheitspädagogen etc.), gefördert werden können.
Die Bildung von „Kleingruppen“, in denen ausschließlich Kinder mit
besonderem Sprachförderbedarf zusammengefasst werden und in denen
ausschließlich Sprachförderung durch zusätzliche Sprachförderkräfte ohne Bezug
zum pädagogischen Alltag eines Kindes bzw. seinen aktuellen Lern- und
Entwicklungsinteressen erfolgt, ist keine Maßnahme einer alltagsintegrierten
Sprachförderung.
Die Höhe der auf die Kitas der
Gemeinde Salzbergen entfallenden Mittel für das Betreuungsjahr 2019/2020 steht
noch nicht fest.
Das gegenwärtig bestehende System der alltagsintegrierten Sprachbildung
und Sprachförderung (Säule 1) wird bis zum 31.07.2019 fortgeführt. Die
zusätzlichen Mittel des Landes für die vorschulische Sprachförderung werden im
laufenden Kita-Jahr 2018/2019 ausschließlich nach der Anzahl der Kinder mit
besonderem Sprachförderbedarf (Meldung der Grundschulen auf Basis des
Feststellungsverfahrens) vom Landkreis
verteilt.
Den Kitas in der Gemeinde
Salzbergen wurden mit Bescheid vom 15.01.2019 folgende Mittel für das laufende
Betreuungsjahr bewilligt:
Kita St. Cyriakus 13.725,49
€
Kita St. Augustinus 4.991,00 €
Nepomuk Kita 1.247,00 €
Marien- Kita 2.495,00 €
Die Anstellung zusätzlicher
Fachkräfte bzw. Stundenaufstockungen vorhandener Fachkräfte obliegt
ausschließlich dem Träger der Kindertagesstätten.
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt die Neuordnung der Sprachförderung
im Landkreis Emsland zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt für die
beiden kommunalen Kindertagesstätten geeignete Fachkräfte mit der Aufgabe
Sprachförderung zu betrauen. Dies sollte möglichst durch das vorhandene
Personal erfolgen. Die zusätzlich erforderliche Arbeitszeit ist im Umfang der
gewährten Förderung bereitzustellen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die im Haushalt
geplanten Personalaufwendungen für die Kitas erhöhen sich um den Anteil für die
Sprachförderung. Diese werden allerdings durch die vom Landkreis gewährten
Mittel komplett ausgeglichen, so dass es zu keiner Mehrbelastung im Haushalt
der Gemeinde Salzbergen kommt.