Betreff
Neuorganisation des Tourismus im Emsland
Vorlage
BV/090/2017
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

1. Auflösung des Touristikverband Emsland e.V., Liquidation der Emsland Touristik

GmbH und Neugründung einer Tourismusförderungsgesellschaft des Landkreises

Der seit 1992 bestehende Touristikverband Emsland e.V. (im Folgenden: TVEL) wird von seinen Mitgliedern - den 19 Städten, Samt- und Einheitsgemeinden, neun Verkehrsvereinen und derzeit 125 privaten Betrieben - getragen und ist somit als öffentlich-private Partnerschaft organisiert.

Seit 1997 trägt der TVEL als Gesellschafter die durch den Landkreis Emsland bezuschusste Emsland Touristik GmbH (im Folgenden: ELT).

Aufgrund der Novellierung des EU-Beihilferechts seit 2012 und des Vergaberechts in 2016 wurde eine gutachterliche Überprüfung auf etwaige unerlaubte EU-Beihilfen und auf die vergaberechtliche Konformität der Organisationseinheiten TVEL und ELT vorgenommen.

Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass bei der gebotenen vorsichtigen Auslegung beihilfe- und vergaberelevante Sachverhalte vorliegen. Beihilferechtlich sind demnach die Zuführungen von Mitteln aus öffentlichen Kassen – sei es in Form von Zuschüssen im Falle des Landkreises Emsland an die ELT oder in Form von Mitgliedsbeiträgen der Städte-, Gemeinden und Samtgemeinden an den TVEL - durch sog. Betrauungsakte zu legitimieren.

Vergaberechtlich können die öffentlichen Mittel in der gegebenen Größenordnung an eine öffentlich- private Partnerschaft nur noch im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zugeführt werden, soweit die handelnden Organisationen sich nicht als Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf vergaberechtlich privilegierte Inhouse-Geschäfte beschränken. Um nachhaltig, zukunftsorientiert und rechtskonform handeln zu können, ist deshalb eine Neuorganisation des Gebildes TVEL/ELT unabdingbar.

Ziel der Neuorganisation ist es, einerseits sowohl die bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Emsland und seinen 19 Städten, Samt- und Einheitsgemeinden zu erhalten als auch

die Tourismusarbeit weiterhin mit den Bedürfnissen der Privatwirtschaft abzustimmen und andererseits, den dafür infolge der aktuellen EU-Regelungen zu leistenden bürokratischen Aufwand möglichst weit zu minimieren. Die mit der Kreisverwaltung abgestimmten gutachterlichen Empfehlungen sehen vor,

· das Gebilde TVEL/ELT aufzulösen,

· zuvor eine neue Gesellschaft zur Förderung des Emsland Tourismus in der Rechtsform

einer GmbH zu gründen, die im alleinigen Besitz des Landkreises Emsland ist,

· das bisherige finanzielle Engagement der Städte und Gemeinden auf der Grundlage einer

sog. Zweckvereinbarung in eine neue „Radinfrastrukturgemeinschaft Emsland“ zu

überführen

· und die bisherige Beteiligung sowohl der Städte und Gemeinden als auch der Privaten

an der regionalen Tourismusarbeit durch eine nur leicht modifizierte Gremienstruktur

nicht nur zu erhalten, sondern zu erweitern. Vorgesehen ist, an der Neugesellschaft neben der Gesellschafterversammlung auch die Bildung eines Beirates, welcher aus Vertretern des Landkreis Emsland, fünf Bürgermeistern des Emslandes und fünf Vertretern der emsländischen Tourismuswirtschaft bestehen soll und daher mit dem derzeitigen TVEL-Vorstand weitgehend identisch sein wird, einzurichten. Darüber hinaus wird das bisherige Gremium „Werbeausschuss“ des TVEL mit den Tourismus-Vertretern der emsländischen Städte und Gemeinden in bewährter Weise fortgeführt.

Eine derartige Neuorganisation ermöglicht es,

· hinsichtlich des Vergaberechts die Zuschüsse des Landkreises auch weiterhin ohne europaweite Ausschreibungen im Rahmen einer sog. „Inhouse-Vergabe“ an die neue Tourismusförderungsgesellschaft

zu leiten,

· beihilfenrechtlich die Zuweisung der öffentlichen Mittel lediglich durch den anzupassenden Betrauungsakt des Landkreises an die ELT zu legitimieren, ohne dass zusätzlich weitere Betrauungsakte in allen 19 Städten, Samt- und Einheitsgemeinden zu beschließen sind,

· die derzeit noch dezentral organisierte Pflege und Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Emsland neu zu organisieren, zu optimieren und die Städte und Gemeinden dabei zu entlasten

· und unabhängig von Mitgliedschaften und Mitgliederinteressen auch der gesamten Privatwirtschaft vollständig eine Beteiligung an der regionalen Tourismusarbeit anzubieten.

 

2. Zweckvereinbarung über die „Radinfrastrukturgemeinschaft Emsland“

Radtouristisch konnte sich das Emsland innerhalb von zwei Jahrzehnten eine Spitzenposition im deutschen Fahrradtourismus erarbeiten. Das emsländische Radwegenetz umfasst derzeit insgesamt rund 3.500 km einheitlich ausgeschilderter Radwege nach bundesweitem Standard.

Integriert wurden darin zunächst die 330 km lange Emsland-Route und als weitere Fernradwege jeweils mit ihren emsländischen Teilabschnitten der Emsradweg, die Rad-Route Dortmund-Ems-Kanal, die Hase-Ems-Tour, der Geest-Radweg, die Radroute der Megalithkultur und die United Countries Tour. Im Zeitraum von 2009 bis 2014 wurden die lokalen Radrouten mit Fördergeldern aus dem LEADER-Programm überarbeitet und in das einheitliche Radwegenetz integriert, so dass im Ergebnis derzeit 45 thematische Radrouten zwischen jeweils 15 und 75 km Länge angeboten werden können.

Das gesamte Radwegenetz ist bislang in einem digitalen Kataster erfasst, das durch ein beauftragtes externes Ingenieurbüro betrieben wird. Insgesamt existieren 4.200 Wegweiser-Standorte mit 2.250 Richtungswegweisern, 6.000 Pfosten und 7.000 Zwischenwegweisern. Um das umfassende und qualitativ hochwertige Radwegenetz des Emslandes zu erhalten, sind ein langfristig ausgerichtetes und funktionierendes Wegweisungsmanagement mit einer intensiven Radroutenpflege unabdingbar. Aktuell obliegt die Pflege der o.a. Fernradwege der ELT, während sich die Städte und Gemeinden verpflichtet haben, ihre örtlichen Routen selbst zu pflegen.

Zur Entlastung der Gemeinden und für eine bessere Steuerung der Instandhaltung des Radwegenetzes sollen die bestehenden Aufgaben im Rahmen der Zweckvereinbarung „Radinfrastrukturgemeinschaft Emsland“ (s. Anlage 1: Entwurf) gebündelt und optimiert werden. Die zu übernehmenden Aufgaben sind darin detailliert in § 1, Abs. 2 und 3 beschrieben. Die Durchführung der gemeinsamen Aufgabe im Interesse aller Vertragsparteien soll von der neuen Gesellschaft zur Förderung des Emsland Tourismus (GFELT) als Koordinierungsstelle im Landkreis

Emsland übernommen werden.

Für die Rechtswirksamkeit der „Zweckvereinbarung über die Radinfrastrukturgemeinschaft Emsland“ sind folgende gesetzliche Bestimmungen zu beachten:

• Gem. § 58 Abs. 1 Ziffer 17 NKomVG muss die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in den Vertretungen der 19 emsländischen Städte, Einheits- und Samtgemeinden sowie vom Kreistag des Landkreises Emsland beschlossen werden. Dieses deshalb, weil die Zweckvereinbarung die Übertragung der (freiwilligen) Aufgabe „Förderung, Entwicklung und Vermarktung des Fahrradtourismus im Emsland“ zum Inhalt und damit in die Zuständigkeitskompetenzzuweisung der jeweiligen Vertretungsgremien der öffentlichrechtlichen Partner der Zweckvereinbarung fällt.

• Gem. § 2 Abs. 5 NKomZG ist die Vereinbarung der jeweilig zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde (Nieders. Innenministerium bzw. dem Landkreis Emsland gegenüber) anzuzeigen.

Nach § 5 Abs. 6 NKomZG haben die Kommunen die Vereinbarung nach den für ihre Satzungen geltenden Vorschriften im Amtsblatt des Landkreises öffentlich bekanntzumachen. Die Zweckvereinbarung

wird am Tag nach der letzten Bekanntmachung wirksam, wenn nicht ein anderer

Zeitpunkt vereinbart ist.

 

3. Zeitliche Planung

Die öffentliche Kommunikation und Beschlussfassung seitens des Landkreises Emsland soll mit der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 12. September 2017 beginnen. Anschließend sind die Beschlussfassungen im Kreisausschuss und am 26. September 2017 im Kreistag vorgesehen. Parallel sollte der Gremienlauf durch die 19 Städte, Samt- und Einheitsgemeinden anlaufen und bis Ende Oktober 2017 abgeschlossen sein.

Die Auflösung des TVEL und die Liquidation der ELT sollen vollständig bis Mitte 2018 erfolgen.

Die Neugründung der GFELT soll zum 01.01.2018 realisiert werden.




Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

1. Die vorgetragenen Erläuterungen zur Neuorganisation des Tourismus im Emsland werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Entwurf der „Zweckvereinbarung über die Radinfrastrukturgemeinschaft Emsland für die Tourismusregion Emsland im Landkreis Emsland“ wird beschlossen.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigevoraussetzungen zu schaffen und die anliegende Zweckvereinbarung mit Wirkung zum 01.01.2018 für die Gemeinde abzuschließen.

 

4. Zugleich wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen der Zweckvereinbarung, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen, soweit dies zur Anpassung an europäisches oder nationales Recht oder aufgrund kommunalaufsichtlicher Weisungen erforderlich ist.

 

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Zweckvereinbarung festgelegten Entschädigungen / Kostenbeiträge im jeweiligen Kalenderjahr an den Landkreis Emsland zu zahlen.




Stellungnahme der Kämmerei:
Bisher beliefen sich die jährlichen Kosten auf 2.880,00 Euro. Aufgrund der neuen Bemessungsgrundlagen (Grundbetrag + Zuschlag für Einwohner, Bettenzahlen, Stellplatzzahlen und Anzahl Übernachtungen) beläuft sich der Betrag für die Gemeinde Salzbergen im Jahre 2018 auf 3.890,00 Euro und wird jährlich neu ermittelt. Die Werte sind in der HH-Planung 2018 bereits berücksichtigt.