Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, Herrn Alfred Hummeldorf, Weddenhook 4, 48499 Salzbergen in das Ehrenamt des Wildschadenschätzers für die Dauer von fünf Jahren zu berufen.
Darlegung des Sachverhaltes:
Nach der Verordnung
über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen (WJSchaVO) ist für die
Durchführung des Vorverfahrens in Wild- und Jagdschadenssachen die Gemeinde
zuständig. Örtlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück
liegt, an dem der Schaden entstanden ist.
Gem. § 2 WJSchadVO
berufen die Gemeinden ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden
jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf.
Für die Berufung
zum Wildschadenschätzer hat sich, nach Absprache mit dem Hegeringsleiter IV,
Herr Alfred Hummeldorf bereit erklärt. Herr Hummeldorf hat sich entsprechend
schulen lassen, damit eine sach- und fachgerechte Regulierung möglicher
Wildschäden gewährleistet ist.