Der Genehmigungsantrag für die 61. Änd. des Flächennutzungsplanes „Tierhaltungsanlage Hermeling – Steider Straße, Änderung und Erweiterung“ wurde Ende Juli beim Landkreis Emsland eingereicht. Der Landkreis hat nun die gesetzliche 3-Monatsfrist Zeit, den Antrag zu prüfen.