Sitzung: 15.09.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
In
der letzten Woche fand ein Termin beim Landkreis Emsland über das Thema
erneuerbare Energien statt. In Anlehnung an die beschlossene Energie- und
Klimaschutzstrategie 2030 wurde unter anderem mitgeteilt, dass auch das
Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) zur Thematik Windenergie und
Photovoltaikanlagen fortgeschrieben werden soll.
Die
Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramm (LROP) wurde am 30.08.2022 durch
die Landesregierung beschlossen und wird in Kürze in Kraft treten. Hierbei sind
u.a. die Ziele für den Ausbau der Windenergie verankert. Unter anderem wird
hier der Bau von Windkraftanlagen im Wald künftig zugelassen.
Auf
der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des LROP wird der Landkreis das RROP
fortschreiben. Der Kreis kündigte bereits an, dass im Rahmen dieser
Fortschreibung weiterer Raum für das Thema Windenergie geschaffen werde. In
diesem Zusammenhang werden alle bereits vorliegenden Kriterien zur Steuerung
von Windenergie überprüft. Fakt ist, dass die Abstandskriterien zur Wohnbebauung
im Innenbereich von 1.000 m und zur Wohnbebauung im Außenbereich von 800 m
nicht verändert werden.
Zur
weiteren Vorgehensweise hat der Landkreis angekündigt, einen Entwurf des RROP
im Jahr 2023 vorzustellen. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Die
Landesziele für Photovoltaikanlagen sehen vor, bis zum Jahr 2040 insgesamt 65
Gigawatt (GW) zu erreichen. Davon 50 GW auf versiegelter Fläche (Dach und Wand)
und 15 GW auf Freifläche. Entspricht ca. 22.500 ha der Landesfläche.
Nach
Vorschlag des Landkreis Emsland hat zunächst der Ausbau von PV auf Dach, Wand
und versiegelte Fläche Vorrang. Daher werden Beratungsangebote, unter anderem
auch das Solardachkataster weiter fortgeführt.
Der
Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen soll durch die Gemeinden selber
gesteuert werden (Ausübung der Planungshoheit). Als Zielvorgabe hat der
Landkreis Emsland eine Flächengröße von 1.000 ha ausgegeben, sodass mindestens
1 GW vom Landkreis Emsland erreicht wird.
Als
Potentialflächen bieten sich die lineare Infrastruktur (Straßen, Eisenbahn,
Höchstspannungsleitungen), als auch Windparkflächen an.
Die
Gemeinden sollen sich eigene Kriterienkataloge als Leitlinie für die
Bauleitplanung erarbeiten.
Es
sollte zunächst einmal grundsätzlich überlegt werden, ob und inwieweit das
Thema Freiflächenphotovoltaik in der Gemeinde verfolgt werden soll. Auch sollte
entschieden werden, ob das Thema Windenergie weiter vorangetrieben werden soll.
Beide
Punkte sollen im Rahmen der nächsten Fraktionssitzungen diskutiert werden. Eine
anschließende Beratung im Verwaltungsausschuss soll erfolgen.
Ratsherr
Bültel gibt grundsätzlich zu bedenken, dass beim Thema Freiflächen-Photovoltaik
eine genaue Untersuchung der Flächen erfolgen muss. Es könne nicht sein, dass
wertvolle Flächen in Anspruch genommen werden, die bislang intensiv
landwirtschaftlich genutzt werden (z.B. für den Lebensmittelanbau).