In der letzten Woche fand ein Termin beim Landkreis Emsland über das Thema erneuerbare Energien statt. In Anlehnung an die beschlossene Energie- und Klimaschutzstrategie 2030 wurde unter anderem mitgeteilt, dass auch das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) zur Thematik Windenergie und Photovoltaikanlagen fortgeschrieben werden soll.

 

Die Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramm (LROP) wurde am 30.08.2022 durch die Landesregierung beschlossen und wird in Kürze in Kraft treten. Hierbei sind u.a. die Ziele für den Ausbau der Windenergie verankert. Unter anderem wird hier der Bau von Windkraftanlagen im Wald künftig zugelassen.

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des LROP wird der Landkreis das RROP fortschreiben. Der Kreis kündigte bereits an, dass im Rahmen dieser Fortschreibung weiterer Raum für das Thema Windenergie geschaffen werde. In diesem Zusammenhang werden alle bereits vorliegenden Kriterien zur Steuerung von Windenergie überprüft. Fakt ist, dass die Abstandskriterien zur Wohnbebauung im Innenbereich von 1.000 m und zur Wohnbebauung im Außenbereich von 800 m nicht verändert werden.

Zur weiteren Vorgehensweise hat der Landkreis angekündigt, einen Entwurf des RROP im Jahr 2023 vorzustellen. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

 

 

Die Landesziele für Photovoltaikanlagen sehen vor, bis zum Jahr 2040 insgesamt 65 Gigawatt (GW) zu erreichen. Davon 50 GW auf versiegelter Fläche (Dach und Wand) und 15 GW auf Freifläche. Entspricht ca. 22.500 ha der Landesfläche.

Nach Vorschlag des Landkreis Emsland hat zunächst der Ausbau von PV auf Dach, Wand und versiegelte Fläche Vorrang. Daher werden Beratungsangebote, unter anderem auch das Solardachkataster weiter fortgeführt.

Der Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen soll durch die Gemeinden selber gesteuert werden (Ausübung der Planungshoheit). Als Zielvorgabe hat der Landkreis Emsland eine Flächengröße von 1.000 ha ausgegeben, sodass mindestens 1 GW vom Landkreis Emsland erreicht wird.

Als Potentialflächen bieten sich die lineare Infrastruktur (Straßen, Eisenbahn, Höchstspannungsleitungen), als auch Windparkflächen an.

Die Gemeinden sollen sich eigene Kriterienkataloge als Leitlinie für die Bauleitplanung erarbeiten.

 

Es sollte zunächst einmal grundsätzlich überlegt werden, ob und inwieweit das Thema Freiflächenphotovoltaik in der Gemeinde verfolgt werden soll. Auch sollte entschieden werden, ob das Thema Windenergie weiter vorangetrieben werden soll.

 

Beide Punkte sollen im Rahmen der nächsten Fraktionssitzungen diskutiert werden. Eine anschließende Beratung im Verwaltungsausschuss soll erfolgen.

 

Ratsherr Bültel gibt grundsätzlich zu bedenken, dass beim Thema Freiflächen-Photovoltaik eine genaue Untersuchung der Flächen erfolgen muss. Es könne nicht sein, dass wertvolle Flächen in Anspruch genommen werden, die bislang intensiv landwirtschaftlich genutzt werden (z.B. für den Lebensmittelanbau).