Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ab dem 01.09.2022 erlassen. Die neue Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Sie wird gemeinsam mit einer Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erlassen.

 

Nach verwaltungsinterner Prüfung hat auch die Gemeinde Salzbergen einen vorläufigen Maßnahmenkatalog erstellt, um Energieeinsparungen zu erreichen:

·         Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen

(Flure, Treppenhäuser, Foyers, etc.)

·         Flure und Gemeinschaftsräume Beleuchtung reduzieren

·         Klimaanlagen-Nutzung einschränken bzw. Kühlung verringern

(max. Kühlung auf 25°C, keine Beheizung über Klimaanlage!)

·         Heizungsregelung optimieren, Temperaturen verringern

(max. 19°C)

·         Hallenbad Wasser-Temperatur max. 28°C

·         Abschaltung der Anstrahlung von Kirchen und Ehrenmäler

 

Des Weiteren sollte überlegt werden, ob die gesamte Straßenbeleuchtung nur noch auf Nachtabsenkung (50 % Leistung) betrieben wird. Zudem stellt sich Frage, wie mit der Weihnachtsbeleuchtung in diesem Jahr umgegangen wird.

 

Eine Entscheidung dieser beiden Punkte soll in der nächsten Verwaltungsausschusssitzung getroffen werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Schöttler erläutert Bürgermeister Kaiser, dass das diesjährige Lichterfest durchgeführt werden soll.