Sitzung: 15.09.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Sicherung der
Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ab dem
01.09.2022 erlassen. Die neue Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung
im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022
bis zum 28. Februar 2023. Sie wird gemeinsam mit einer Verordnung über
mittelfristig wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erlassen.
Nach
verwaltungsinterner Prüfung hat auch die Gemeinde Salzbergen einen vorläufigen
Maßnahmenkatalog erstellt, um Energieeinsparungen zu erreichen:
·
Verbot
der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
(Flure,
Treppenhäuser, Foyers, etc.)
·
Flure
und Gemeinschaftsräume Beleuchtung reduzieren
·
Klimaanlagen-Nutzung
einschränken bzw. Kühlung verringern
(max.
Kühlung auf 25°C, keine Beheizung über Klimaanlage!)
·
Heizungsregelung
optimieren, Temperaturen verringern
(max.
19°C)
·
Hallenbad
Wasser-Temperatur max. 28°C
·
Abschaltung
der Anstrahlung von Kirchen und Ehrenmäler
Des
Weiteren sollte überlegt werden, ob die gesamte Straßenbeleuchtung nur noch auf
Nachtabsenkung (50 % Leistung) betrieben wird. Zudem stellt sich Frage, wie mit
der Weihnachtsbeleuchtung in diesem Jahr umgegangen wird.
Eine
Entscheidung dieser beiden Punkte soll in der nächsten
Verwaltungsausschusssitzung getroffen werden.
Auf
Nachfrage von Ratsherr Schöttler erläutert Bürgermeister Kaiser, dass das
diesjährige Lichterfest durchgeführt werden soll.