Sitzung: 15.09.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt,
den Bebauungsplan Nr. 114 „Industriegebiet Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“
aufzustellen.
Die Gemeinde
Salzbergen plant den Gewerbestandort „Holsterfeld“ westlich der Autobahn 30
weiter zu entwickeln. Anlass der Erweiterung ist, dass die Bauflächen in den
planungsrechtlich gesicherten Gewerbegebieten mittlerweile nahezu vollständig
vergeben sind, bzw. auf Grund von Erweiterungsoptionen der bereits ansässigen
Betriebe nicht für Neuansiedlungen zur Verfügung stehen.
Um die weitere
gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde Salzbergen in Zukunft zu sichern,
wurden bereits im Jahr 2018 mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Anlage 1), neue gewerbliche Bauflächen westlich der Autobahn ausgewiesen.
Der Geltungsbereich
der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes teilt sich in mehrere Teilbereiche
auf. Daher wurde im Jahr 2018 parallel der Bebauungsplan Nr. 90
„Industriegebiet Holsterfeld-West“ aufgestellt. Da auch in diesem Teilbereich
nun die Bauflächen allesamt vergeben sind, beabsichtigt die Gemeinde Salzbergen
mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Industriegebiet Holsterfeld-West,
1. Erweiterung“ den nächsten Teilbereich planungsrechtlich abzusichern
(Festsetzung eines Gewerbegebietes).
Das Plangebiet
umfasst ca. 10 ha und liegt nördlich der Feldstraße, westlich des
Bebauungsplangebietes Nr. 90 sowie südlich der Autobahn 30. Der Geltungsbereich
ist in der Übersichtskarte dargestellt (Anlage 2).
Für den
Bebauungsplan ist ein zweistufiges Regelverfahren mit einer frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie einer öffentlichen Auslegung und
Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen.
Um das
Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist zunächst der notwendige
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.