Im Rahmen der Baumaßnahme „Ortskernsanierung Bahnhofstraße“ wurde der Teilbereich des Hügelweges, vom Overhuesweg bis „Am Feldkamp“, als Einbahnstraße ausgewiesen. Für Kraftfahrzeuge, Ausnahme Fußgänger und Radfahrer, ist die Einfahrt in den Hügelweg vom „Am Feldkamp/Emsstraße“ kommend verboten.

 

Die Anwohner des Hügelwegs haben schriftlich beantragt, den v. g. Abschnitt des Hügelwegs dauerhaft als Einbahnstraße einzurichten. Als Grund für eine dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraße wird angeführt, dass der Hügelweg nicht für einen zweispurigen Straßenverkehr ausgelegt ist. Hier seien besonders ältere Verkehrsteilnehmer, Rollatorennutzer,  Fußgänger mit Kinderwagen etc. gefährdet.

 

Seitens der Gemeinde Salzbergen bestehen keine Bedenken gegen die dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für diesen Teilbereich. Auch gab es seitens der Bevölkerung keine Beschwerden gegen die aufgrund der vorhandenen Baumaßnahmen befristet eingerichtete Einbahnstraßenregelung.

 

Die Einrichtung einer dauerhaften Einbahnstraßenregelung muss beim Straßenverkehrsamt beantragt und verkehrsbehördlich angeordnet werden.

 

Ratsherr Gödde schlägt vor, in diesem Bereich entweder eine Fahrradstraße oder eine Kombination aus Einbahnstraße mit einer Fahrradstraße zu beantragen. Seitens der Verwaltung soll die Bedeutung einer Fahrradstraße nochmals erarbeitet werden.

 

Eine abschließende Entscheidung konnte nicht erzielt werden. Daher wird auf eine Beratung in den Fraktionen verwiesen. Eine Entscheidung soll dann in der kommenden Verwaltungsausschusssitzung erfolgen.