Sitzung: 15.09.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/068/2022
Im Rahmen der
Baumaßnahme „Ortskernsanierung Bahnhofstraße“ wurde der Teilbereich des
Hügelweges, vom Overhuesweg bis „Am Feldkamp“, als Einbahnstraße ausgewiesen.
Für Kraftfahrzeuge, Ausnahme Fußgänger und Radfahrer, ist die Einfahrt in den
Hügelweg vom „Am Feldkamp/Emsstraße“ kommend verboten.
Die Anwohner des
Hügelwegs haben schriftlich beantragt, den v. g. Abschnitt des Hügelwegs
dauerhaft als Einbahnstraße einzurichten. Als Grund für eine dauerhafte
Einrichtung einer Einbahnstraße wird angeführt, dass der Hügelweg nicht für
einen zweispurigen Straßenverkehr ausgelegt ist. Hier seien besonders ältere
Verkehrsteilnehmer, Rollatorennutzer,
Fußgänger mit Kinderwagen etc. gefährdet.
Seitens der
Gemeinde Salzbergen bestehen keine Bedenken gegen die dauerhafte Einrichtung
einer Einbahnstraßenregelung für diesen Teilbereich. Auch gab es seitens der
Bevölkerung keine Beschwerden gegen die aufgrund der vorhandenen Baumaßnahmen
befristet eingerichtete Einbahnstraßenregelung.
Die Einrichtung
einer dauerhaften Einbahnstraßenregelung muss beim Straßenverkehrsamt beantragt
und verkehrsbehördlich angeordnet werden.
Ratsherr Gödde
schlägt vor, in diesem Bereich entweder eine Fahrradstraße oder eine
Kombination aus Einbahnstraße mit einer Fahrradstraße zu beantragen. Seitens
der Verwaltung soll die Bedeutung einer Fahrradstraße nochmals erarbeitet
werden.
Eine abschließende
Entscheidung konnte nicht erzielt werden. Daher wird auf eine Beratung in den
Fraktionen verwiesen. Eine Entscheidung soll dann in der kommenden Verwaltungsausschusssitzung
erfolgen.