Auf Grund der seit dem 01.08.2021 geltenden DVO-NKiTaG war eine Änderung der regionalen Vereinbarung erforderlich. Dies wurde den Kommunen im Mai übersandt. Hier ist eine Abstimmung des Landkreises mit der Caritas und dem Bistum erfolgt. Eine Vorlage wird für den Abschluss neuer Vereinbarungen vom Landkreis zur Verfügung gestellt. 

Das regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) hatte darauf hingewiesen, dass

für eine Betriebserlaubnis einer Integrationsgruppe gem. § 16 Abs. 2 DVONKiTaG eine Vereinbarung zwischen den jeweiligen Trägern und Kommunen erforderlich sei. Diese gilt ab dem 01.08.2022.