Sitzung: 16.12.2021 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der weiteren
Maßnahmen zur Sanierung des Familienzentrums mit Bürgersaal vorbehaltlich der
Bewilligung der Fördermittel und beschließt die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan
2022 zur Verfügung zu stellen.
Mit der feierlichen
Eröffnung am 01.09.2021 konnte die Sanierung des Familienzentrums mit Bürgersaal
im „Alten Gasthaus Schütte“ nach rund 12 Monaten Bauzeit erfolgreich
abgeschlossen werden.
Die Gesamtkosten
der Baumaßnahme belaufen sich derzeit auf rund 1,6 Mio. Euro, welche mit Hilfe
von Fördermitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen aus dem
Städtebauförderprogramm „Soziale Integration“ (900.000,00 Euro), ergänzt um
eine Förderung des Landkreises Emsland (220.000,00 Euro) und mit Eigenmitteln
der Gemeinde Salzbergen finanziert werden konnten.
Wie bereits
mehrfach durch die Gemeindeverwaltung berichtet, wurde im Rahmen der
Baumaßnahme festgestellt, dass an der Gebäudehülle ein weiterer
Sanierungsbedarf besteht. Zudem sollen noch die Außenanlagen rund um das
Familienzentrum saniert werden. Diese Maßnahmen sollen durch eine weitere
Förderung mit Mitteln aus den Städtebauförderungsprogrammen („Lebendige
Zentren“ sowie „Soziale Integration“) umgesetzt werden.
Die Kosten für die
weitere Sanierung des ehemaligen Gasthauses Schütte belaufen sich aktuell auf
eine geschätzte Summe in Höhe von 577.924,85€. Davon betragen die Kosten für
die zusätzlichen Maßnahmen am Gebäude 209.194, 63 € und 368.730,22€ für die
Baumaßnahmen zur Sanierung der Außenanlagen. Als Berechnungsgrundlage hierfür
dient eine Kostenzusammenstellung nach der DIN 276 aus den Kostengruppen
100-700.
Aus dem
baukonstruktiven Bereich sind weitere Baumaßnahmen am Baukörper vorzunehmen,
vor allem wäre zeitnah eine Fugensanierung wünschenswert, um den Feuchteeintrag
ins Mauerwerk zu verhindern. Bei Stellung eines Baugerüsts wäre die
Holzverschalung im Traufbereich direkt mit zu erneuern, da sie verwittert ist.
Ebenso sind die
Kellerlichtschächte stark beschädigt und müssen erneuert werden, um an dieser
Stelle auch den Einbruchsschutz ins Gebäude sicherzustellen. Eine Erneuerung
der Gebäudeaußenbeleuchtung sollte das sanierte Gebäude ins entsprechende Licht
rücken, um es so dezent in Szene zu setzen. Im Bereich des Flachdaches muss aus
optischen und Zugänglichkeitsgründen die neue Lüftungsanlage eingehaust werden,
da sie momentan für jeden zugänglich ist und so eine Gefahr darstellt.
Wie zuvor bereits
beschrieben, bezieht sich ein zweiter Teil der Projektkosten auf die
Umgestaltung des Außenbereiches für die Stellung von Spiel-Grün und
Parkstellflächen im Stil der Ortskernsanierung. Hierzu wurde ein
Umgestaltungsvorschlag erarbeitet, der gleichzeitig als Berechnungsgrundlage
für das Projekt dient.
Mit Schreiben vom
17.11.2021 hat das ARL Oldenburg bereits weitere Fördermittel in Höhe von
564.000,00 Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Integration“ in
Aussicht gestellt. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits bei der NBank
eingereicht.