Sitzung: 25.11.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Am 03.11.2021 fand ein Gespräch mit der Verkehrskommission statt, in dem
unter anderem folgende verkehrliche Belange thematisiert wurden:
Feldstraße
Der Antrag auf Versetzung der Ortstafel für den Bereich „Holsterfeld
West“ Richtung Holsten liegt beim LK Emsland vor. Aufgrund der direkten
Grundstückserschließungen von der Feldstraße wird dem Antrag zugestimmt. Die
schriftliche verkehrsbehördliche Anordnung (VBA) folgt.
B 70 / Venhauser Straße
Im Einmündungsbereich wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h
reduziert. Eine Querungshilfe für Radfahrer ist nicht vorgesehen.
Ratsherr Elling kritisiert die Vorgehensweise und Entscheidungen der
Verkehrskommission. Sowohl im Gewerbegebiet als auch auf einer Bundesstraße
werden Geschwindigkeiten auf mindestens 70 km/h reduziert. Dagegen herrscht auf
der Feldstraße in Höhe des neuen Wohnbaugebietes Feldhook III eine zulässige
Geschwindigkeit von 100 km/h.
Poststraße
Von der L 39 kommend wurde der Beginn der beantragten 30 km/h Zone vor
Einmündung „Gillenbrink“ zugestimmt. Die VBA folgt.
Ampelanlage Ulmenweg / L 39
Trotz Stilllegung (Deaktivierung) der westlichen Ampelanlage gibt es
immer wieder Hinweise auf Rotlichtverstöße und Gefährdungssituationen, obwohl
die östliche Anlage aus Richtung Schüttorf kommend gut sichtbar ist. Nun soll
die westliche Ampelanlage demontiert werden.
Nach einer weiteren Beobachtungsphase, nach Demontage der ersten Anlage,
muss evtl. überlegt werden, wie sich die Situation eingespielt hat. Dabei
sollte auch die Aufstellfläche der Radfahrer und Fußgänger beobachtet werden,
die insgesamt zu klein erscheint.
Möglich wäre auch die Aufstellung eines Vorwarnschildes – Hinweis auf
Ampelanlage – oder die Aufstellung von Blinkleuchten während des Einsatzes der
Verkehrshelfer.
Ratsfrau Dörnhoff schildert die Situation an der Ampelanlage im
morgendlichen Schülerverkehr. Sie regt an, dass die erste Flügelampelanlage
(aus Richtung Schüttorf kommend) auf die bestehende bleibende Ampel (zweite
Ampelanlage) umgesetzt wird. Dies würde die Sichtbarkeit der verbleibenden
Ampel deutlich erhöhen, da es immer häufiger zu Verkehrsverstößen kommt.
Es wird zudem vorgeschlagen, eine Vorwarnungsbeschilderung in Form einer
Warnlichtampel oder Geschwindigkeitsanzeige mit Smiley-Zeichen aufzustellen.
Ratsherr Schöttler stellt grundsätzlich den Sinn und Zweck von
Schülerlotsen an einer Ampelanlage in Frage. Er sieht jedoch ein, dass es sich
um eine gefährliche Stelle an der L39 handelt. Seiner Meinung nach müssten
dennoch vermehrt Polizeikontrollen durchgeführt werden. Bürgermeister Kaiser
entgegnet, dass die Polizei des Öfteren schon kontrolliert hat, dennoch ohne
nachhaltigen Erfolg.
Ratsherr Schnieders regt an, die Ampelzeiten in dem Sinne zu verlängern,
dass die Fußgänger erst nach einer gewissen Zeit grün bekommen, wenn alle PKW‘s
stehen.
Laut Ratsfrau Dörnhoff erstreckt sich die Hauptzeit des Schülerverkehrs
im Zeitraum von 07.35 – 07.50 Uhr. Daher schlägt Ausschussvorsitzender Hülsing
vor, eine zweitweise Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Ampelanlage zu
beantragen.
Bürgermeister Kaiser wird die dargelegten Punkte bei der Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr sowie bei der Verkehrskommission nochmals vortragen.
Zudem sollte darauf gedrängt werden, die Maßnahmen künftig schneller
umzusetzen.
Fachbereichsleiter Berning ergänzt abschließend, dass bereits
Verkehrszählungen in diesem Bereich durchgeführt wurden. Dabei wurde eine
Spitzengeschwindigkeit von 132 km/h in der Nacht festgestellt.
Durchfahrtverbot Ortskern
Die VBA vom 26.11.2020 wird aufgehoben, da ein riesiger Schilderwall
aufgebaut werden müsste (alle Zufahrtsstraßen, die zum Ortskern führen, entlang
L 39, K 315, K 312). Weiterhin müssten die gesamten (großen) Vorwegweiser
ausgetauscht werden, da ein Bekleben mit Symbolen etc. nicht möglich ist. Dies
würde zudem hohe Kosten verursachen.
Es folgt eine neue VBA mit Durchfahrtverbot für Poststraße,
Sudmeyerstraße, Bahnhofstraße und Emsstraße. Damit sind die Hauptstraßen, die
durch den Ortskern führen, abgedeckt. Das zulässige Gesamtgewicht wird dabei
auf 3,5 t reduziert.
Neubaugebiet Steider Straße Süd
Zum neuen Baugebiet soll für Baustellenfahrzeuge eine „weiße ‚Wegweisung
ohne Verbotsschilder und Gewichtsbegrenzung“ (temporäre Wegweisung) an der K312
und L 39 aufgestellt werden. Die Zufahrt wird damit über die L 39, die K 312
und den Bruchweg erfolgen. Sobald das Baugebiet entsprechend bebaut ist, sind
die Schilder wieder zu entfernen.
Martin-Luther-Weg
Neben dem Termin der Verkehrskommission erreichten der Verwaltung in
Sachen verkehrlicher Belange einige Mitteilungen vom Martin-Luther-Weg.
In letzter Zeit konnten seitens der Anwohner vermehrt LKW beobachtet
werden, die aus der Richtung H&R kamen und zur Schüttorfer Straße durch den
Martin-Luther-Weg geleitet wurden. Aufgrund der schmalen Straßen- und engen
Kurvenverhältnissen im Bereich Martin-Luther-Weg/Auf der Haar sind desöfteren
Hecken, Bordsteine und Gehwege sowie in einem anderen Fall eine Straßenlaterne
Auf der Haar beschädigt worden.
Der Martin-Luther-Weg weist auf dem Teilstück zwischen Martin-Luther-Weg
8 und der Straße Auf der Haar lediglich eine Fahrbahnbreite von höchstens 3 m
aus. Auch der Unterbau ist nicht für den dauerhaften Schwerlastverkehr
ausgelegt. Gerade im Sommer, wenn sich der Asphalt erwärmt, kann es hier zu Problemen
führen.
Für das freie Grundstück entlang des engen Teilstückes Martin-Luther-Weg
wurde nun ein Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit
Nebengebäude eingereicht. In diesem Zusammenhang wurde bereits der Eigentümer
und Antragsteller bzgl. Grunderwerb eines Teilstückes, zwecks Verbreiterung der
engen Straße kontaktiert. Dieser zeigte sich grundsätzlich gesprächsbereit,
möchte aber zunächst das Bauantragsverfahren abwarten.
Seitens der Verwaltung wurde die weitere Vorgehensweise überprüft. Dabei
wurden folgende drei Möglichkeiten aufgezeigt, wie künftig mit dem Teilstück
Martin-Luther-Weg umgegangen werden könnte:
-
Vergrößerung
der Straße (dafür Grunderwerb erforderlich)
-
Schließung
des Teilstückes Martin-Luther-Weg
-
Fahrradstraße.
Eine weitere Beratung in den nächsten Sitzungen soll erfolgen.