Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, den
Bebauungsplan Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich, aufzustellen.
Darlegung des
Sachverhaltes:
Um die Wohnbauentwicklung in Holsten-Bexten stetig erweitern zu können,
sieht das Konzept zum Wohnbaugebiet Feldhook III vor, den gesamten
Geltungsbereich in 3 Bauabschnitten mit insgesamt 123 Bauplätzen zu
erschließen.
Die Gemeinde Salzbergen hat mit der 47. Änderung des
Flächennutzungsplanes den Grundstein für die Wohnbauflächenausweisung gelegt.
Der gesamte Geltungsbereich mit einer Größe von 104.975 qm erstreckt sich
bereits über die gesamte Fläche der 3 Bauabschnitte.
Parallel dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 87 „Feldhook III“ (1.
Teilbereich) aufgestellt, der im Jahr 2019 in Kraft getreten ist.
Da im ersten Bauabschnitt bereits alle Grundstücke vergeben und
größtenteils bebaut sind, sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich, die restlichen Baugrundstücke
planungsrechtlich gesichert werden. Inwieweit im Anschluss die weiteren
Erschließungsabschnitte gebildet werden, liegt in eigener Hand.
Für den Bebauungsplan ist ein zweistufiges Regelverfahren durchzuführen.
Die Festsetzungen sollen sich an den bereits bestehenden Bebauungsplan im
ersten Bauabschnitt richten, damit eine einheitliche Bebauung gewährleistet
ist.
Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist zunächst der
notwendige Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Bürgermeister
Kaiser führt aus, dass der Aufstellungsbeschluss am 21.09.2021 in der Sitzung
des Verwaltungsausschusses gefasst wurde. Dieser Beschluss wurde am 05.11.2021
ortsüblich bekanntgemacht. Das Büro IPW, welches mit der Erarbeitung der
Verfahrensunterlagen beauftragt wurde, hat bereits einen ersten Entwurf der
Scopingunterlagen angefertigt. In diesem Jahr soll noch die frühzeitige Bürger-
und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.