Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen nimmt die eingegangene Stellungnahme des
Landkreis Emsland zur Kenntnis.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 1. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 94 „Steider Straße Süd“ einschließlich Begründung als
Satzung.
a)
In der Verwaltungsausschusssitzung am 24.08.2021 wurde sowohl der
Aufstellungsbeschluss als auch der Auslegungsbeschluss für die 1. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Steider Straße Süd“ gefasst.
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bezugshöhen im Bebauungsplan
zu den Höhen der Erschließungsplanung musste der Bebauungsplan angepasst
werden.
Bei dem Bauleitplanverfahren handelt es sich um eine vereinfachte
Änderung gem. § 13 BauGB. Daher wurde von einer öffentlichen Auslegung in
bekannter Form abgesehen, da die Bebauungsplanänderung keine Auswirkungen auf
die Öffentlichkeit hatte und keine direkte Betroffenheit gegeben war.
Dem Landkreis Emsland wurde als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit
gegeben, sich zur Bebauungsplanänderung zu äußern. In der abgegebenen
Stellungnahme vom 09.09.2021 wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.
Der Beschluss über Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden. In
diesem Fall wird die Stellungnahme des Landkreises zur Kenntnis genommen.
b)
Nach Abschluss der Behördenbeteiligung und erfolgter Abwägung kann
demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst
werden.