Sitzung: 16.09.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/249/2021
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt
zwecks Bezuschussung die Investitionsmaßnahme „Neubau eines Radweges entlang
der Feldstraße“ zum Förderungsprogramm des Landes „Förderung von
Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land “ – Programmaufruf
Förderjahr 2022 anzumelden. Die Gemeinde Salzbergen erklärt ihre Bereitschaft,
den durch Einnahmen und durch Förderungsmittel nicht gedeckten Anteil der
zuwendungsfähigen Ausgaben durch Eigenmittel zu tragen.
Ausgangssituation:
Die Gemeinde beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden
Geh-Radweges zwischen der B70 und dem Baugebiet Feldhook in Holsten. Diese
Maßnahme unterteilt sich in zwei Abschnitte:
- Geh-Radweg
zwischen der B70 und der Holsterfeldstraße auf der Südseite der Feldstraße
mit einer Gesamtlänge von 610 m.
- Geh-Radweg
zwischen dem Gewerbegebiet Holsterfeld-West und dem Baugebiet Feldhook auf
der Südseite der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von 1500 m.
Der geplante Radweg ist Bestandteil eines
Verkehrsentwicklungsplanes aus dem Jahr 2005. Demnach verläuft die Verbindung
Feldstraße – Feldhookstraße im östlichen Gemeindegebiet von der B70 durch das
Gewerbegebiet Holsterfeld bis zur Feldhookstraße und von dort künftig
weiterführend zur K319 im Ortsteil Bexten. Die Verbindung ist insbesondere als
Erschließung des Ortsteils Holsten an das Gewerbegebiet anzusehen.
Durch den Neubau zwischen der B70 und K319
leistet der Radweg einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze unter Einhaltung
der anerkannten Regeln der Technik. Der Geh-/Radweg ist unter
Wirtschaftlichkeitsaspekten geplant. Die Attraktivität und die Sicherheit der
Strecke wird insbesondere für den Berufsverkehr erhöht. Der Radweg zielt
vorrangig auf das Verlagerungspotenzial von KFZ auf das Fahrrad ab. Wir gehen
davon aus, dass die Verkehrsbelastung sich mindestens zu 10 % auf das Rad
verlagern kann. Die Unterhaltung des Radweges wird durch die Gemeinde
sichergestellt.
Vorgesehene Sanierung und geschätzte Kosten:
Der Ausbau des Geh-/ Radweges soll auf der
Südseite der Feldstraße erfolgen. Zwischen der Bundesstraße und der Straße
Holsterfeld ist auf der Südseite der Straße eine 2-reihige Rinne mit
Rundbordanlage verbaut. Hieran schließt die neu geplante Nebenanlage an. Im Streckenabschnitt
zwischen der Straße Holsterfeld und der Holsterfeldstraße ist derzeit keine
Bordanlage vorhanden. Diese muß im Zuge der Baumaßnahme einschließlich der
2-reihigen Rinne neu erstellt werden. Die Breite ist mit 3,0 Meter geplant.
Der Neubau des Geh-Radweges zwischen den
Gewerbegebiet Holsterfeld und dem Ortsteil Feldhook ist mit einer Breite von
2,5 Meter geplant. Innerhalb der geschlossenen Ortschaft wird der Geh-Radweg
durch einen 0,5 m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich
außerhalb geschlossener Ortschaft verläuft der Weg hinter einer
Vegetationsreihe in ausreichendem Abstand zur Fahrbahn. Am Bauende schließt der
Geh-Radweg an einen vorhandenen Weg an.
Alle Streckenabschnitte sind in Pflasterbauweise geplant.
Derzeit liegt noch kein Bodengutachten vor.
Aufgrund vorliegender Baugrundgutachten für angrenzende Baumaßnahmen wird von
unbelastetem Baugrund ausgegangen. Ein Baugrundgutachten wird in Kürze in
Auftrag gegeben.
Es ist beabsichtigt, beide Radwegteilstücke
parallel in Ausführung zu bringen. Die Planungsarbeiten sollen in 2022
abgeschlossen sein. Die Ausführungsarbeiten sind ebenfalls für das Jahr 2022
geplant. Die Fertigstellung und Restarbeiten können dann im Jahr 2023 erfolgen.
Der Kostenrahmen ermittelt sich wie folgt:
Mögliche Bezuschussung des Sanierungsaufwandes:
Um die Sanierung des Geh-/ Radweges nicht
ausschließlich aus Mitteln der Gemeinde Salzbergen finanzieren zu müssen,
bietet es sich an dieses Projekt als Förderungsprogramm des Landes „Förderung
von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land “ anzumelden.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer
Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die
Förderquote beträgt für Kommunen 80 % der förderfähigen Projektkosten bei
Beantragung bis zum 15.09.2021. Zuwendungsfähig sind angemessene Ausgaben für
investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen.
Der aktuelle Finanzierungsplan ermittelt sich wie folgt: