Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Bereitstellung von
überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mitteln wie im Sachverhalt erläutert zu.
Eine Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung nach § 17 GemHKVO nicht gegeben,
da ein insgesamt negatives Ergebnis vorlag. Dieses wurde durch die
Überschussrücklage der Vorjahre (Entnahme aus der Überschussrücklage des
ordentlichen Ergebnisses gem. § 110, Abs. 6, Satz 2 NKomVG) entsprechend
ausgeglichen.
Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind.
Ihre Deckung muss gewährleistet sein. In den Fällen von unerheblicher Bedeutung
entscheidet der Bürgermeister. Der Rat und der Verwaltungsausschuss sind
spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.
Die Wertgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen ist lt. Haushaltsplan 2014 auf 25.000,00 € begrenzt. Aufgrund
dessen werden im Folgenden die Überschreitungen über 25.000,00 € genauer
beleuchtet.
Eine Ausnahme bilden die Abschreibungen. Die Mehraufwendungen bei den
Abschreibungen stellen keine über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen dar (§ 117
Abs. 5 NKomVG). Gemäß § 19 GemHKVO sind die Ansätze für
Aufwendungen/Auszahlungen einschl. der Haushaltsreste innerhalb eines Budgets
gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird.
Ordentlicher Ergebnis- und Finanzhaushalt:
Zu verzeichnen ist eine Überschreitung bei den Aufwendungen für aktives
Personal in Höhe von 164.604,85 € (überplanmäßige Mehraufwendung). Diese
resultiert u.a. aus der Bildung der Rückstellungen, die in späteren Jahren zu
Auszahlungen führen.
Im Finanzhaushalt sind keine über/außerplanmäßigen Auszahlungen an
dieser Stelle zu verzeichnen.
Teil HH 1 Bürgermeisterbüro
Im Teil-HH 1 „Bürgermeisterbüro“ sind sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen um 75 T € und sonstige ordentliche Aufwendungen um ca. 91 T € überschritten
worden.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind beim Produkt 11101
Zentrale
Verwaltungsdienste Überschreitungen in Höhe von ca. 36 T € zu
verzeichnen. Bei den sonstigen haushaltswirksamen Auszahlungen sind
überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von ca. 26 T € entstanden.
Bei dem Produkt 26200 Musikschule sind außerplanmäßige Aufwendungen /
Auszahlungen von ca. 34 T € durch die Mitgliedsbeiträge entstanden, da diese
bei den Transferaufwendungen eingeplant wurden.
Teil-HH 2 Finanzen und IT
In dem Teilhaushalt „Finanzen und IT“ sind überplanmäßige Aufwendungen
bei den
Transferaufwendungen entstanden. Die Transferaufwendungen im Produkt
61101 überschreiten den Planwert 2014 um 1.479 T €. Dieser Betrag setzt sich
wie folgt zusammen:
Kreisumlage (+1.009 T €), Finanzausgleichsumlage (+404 T €),
Gewerbesteuerumlage (+67 T €). Die Überschreitungen lassen sich auf die Bildung
der Rückstellungen (Kreisumlage, FAG-Umlage) zurückführen. Das Ist-Aufkommen
der Gewerbesteuerumlage ist höher ausgefallen als der Planwert. Daraus lässt
sich schließen, dass bei der Haushaltsplanung 2014 mit einem geringeren
Gewerbesteueraufkommen gerechnet wurde.
Durch die Abrechnung des Landesamts für Statistik 2015 für das
Haushaltsjahr 2014 erhält die Gemeinde eine Gutschrift der Gewerbesteuerumlage
von 294 T €. Die Gutschrift der Gewerbesteuerumlage ist zwar in 2015
zahlungswirksam geworden, die Nachzahlung ist aber wirtschaftlich im
Haushaltsjahr 2014 entstanden und im Jahresabschluss 2014 abzubilden.
Im Produkt 61101 „Gemeindesteuern“ belaufen sich die überplanmäßigen
Transferauszahlungen auf ca. 702 T €. Im Produkt 57303 „Wirtschaftliche
Unternehmen“ betragen die überplanmäßigen Transferauszahlungen 250 T €, da die
Zuweisungsrate 2013 an die Wirtschaftsbetriebe in 2014 ausgezahlt wurde.
Die überplanmäßigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen im Teil-HH 2
„Finanzen und IT“ betragen 45 T €.
„Allgemeines Finanzmanagement“ 40 T € u.a. EDV-Kosten.
Die sonstigen haushaltswirksamen Auszahlungen im Teil-HH 2 „Finanzen und
IT“ belaufen sich auf 39 T €. Diese sind u.a. im Produkt 11104 „Allgemeines
Finanzmanagement“ in Höhe von 40 T €, u.a. EDV-Kosten, angefallen.