Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage BV/225/2021 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen im
Rahmen der Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50
„Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 13. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 50 „Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und
Erweiterung“ einschließlich Begründung und Anlage als Satzung.
Darlegung des
Sachverhaltes:
a)
Bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 07.07.2020 wurde
der Auslegungsbeschluss für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50
„Industriegebiet Holsterfeld, 1. Änderung und Erweiterung“ gefasst.
Der Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung lag in der Zeit vom
02.07.2021 – 02.08.2021 im Rathaus öffentlich aus. Zudem konnten die Unterlagen
auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen eingesehen werden. In diesem
Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den
Entwurfsunterlagen zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Im vorgenannten Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine
Stellungnahme bis zum 02.08.2021 abzugeben.
Das beauftragte Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat die
Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage dieser
Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen
gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde
Salzbergen gefasst werden.
Für die geänderte Sondergebietsfläche wird zusätzlich der wirksame
Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.
Bürgermeister
Kaiser gibt bekannt, dass der Rat der Gemeinde Salzbergen in seiner Sitzung am
23.09.2021 den Satzungsbeschluss bereits gefasst hat. Mit Bekanntmachung im
Amtsblatt des Landkreis Emsland vom 30.09.2021 ist der Bebauungsplan in Kraft
getreten.