Am heutigen Tage fand ein Gespräch über die geplante Ortsumgehung Bexten mit dem Landkreis Emsland und dem beauftragten Ingenieurbüro Gladen statt. Hierbei wurden die ersten Ergebnisse aus der Variantenuntersuchung vorgestellt. Es handelt sich dabei um 3 Trassenvarianten, die nun von der ursprünglichen Planung abweichend weiter nördlich gelegen sind.

Anhand eines Planbildes stellt Bürgermeister Kaiser diese drei möglichen Verkehrsführungen zur geplanten Ortsumgehung Bexten vor.

Die Verkehrsführung sieht vor, eine Verbindung zwischen der Bextener Straße (Höhe Maststall Woltermann) bis zur Venhauser Straße (Hofzufahrt Venhauser Straße 4) zu schaffen. Ziel sei es weiterhin die 90-Grad-Kurve im Ortskern von Bexten zu umgehen. Sowohl im Westen wie auch im Osten wird der bisherige Verlauf der K 319 abgebunden, so dass die bisherige Ortsdurchfahrt dann nicht mehr existiert.

 

Stattdessen wird die K311 von Norden (aus Listrup kommend) bis zur neuen Umgehungsstraße verlängert und dort angebunden. Von Süden wird die Feldhookstraße an die Umgehungsstraße angebunden. Beide Straßen sollen einseitig mit einem Radweg versehen werden.

Der Radweg an der Bextener Straße wird südlich der Umgehungsstraße bis zur Feldhookstraße fortgeführt. Im Kreuzungsbereich soll dann Richtung Westen auf die Nordseite gewechselt werden.

 

Besonders zu betrachten ist bei der Trassenvariante der geplante Knotenpunkt mit beidseitigen Linksabbiegerspuren, in dem die Feldhookstraße und die K 311 von Listrup kommend angebunden werden.

Der Landkreis sieht bei einer Ortskernentlastungsstraße eine Geschwindigkeit von 100 km/h vor. Kritisch angemerkt wurde seitens der Gemeinde, dass eine zulässige Geschwindigkeit 100 km/h gerade in dem Bereich des Knotenpunktes, wo auch Radfahrer und Fußgänger die Straße überqueren, sehr gefährlich sei. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit würde lt. Landkreis nicht genehmigt werden. Zudem wurde die Forderung auf Errichtung einer Ampelanlage abgelehnt. Somit wird es auf eine einfache Querungshilfe hinauslaufen, da auch die Sichtverhältnisse im Bereich des Knotenpunktes laut dem Landkreis als optimal eingestuft werden.

 

Weiter erläutert Bürgermeister Kaiser, dass es sich hier um abweichende und neue Varianten handelt. Sollte eine dieser Varianten zum Tragen kommen, ist weiterer Grunderwerb erforderlich.

Zudem kann mit diesen Varianten erreicht werden, dass der Spieker Bach voraussichtlich im jetzigen Verlauf verbleiben kann, ohne das größere Umlegungsmaßnahmen erfolgen müssen.

 

Ratsherr Schöttler fragt an, ob bereits Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden. Bürgermeister Kaiser führt aus, dass erste Bodenproben zeitnah genommen werden sollen.

 

Ratsherr Robbes sieht den Knotenpunkt gerade für Radfahrer und Fußgänger kritisch. Zum einen gibt er zu bedenken, dass dies ein offiziell eingetragener Radwanderweg sei und zum anderen würden viele Kinder die Straße in Richtung Listrup überqueren.

 

Ortsbürgermeister Evers betrachtet diese Variante zunächst als sehr gelungen. Er hebt hervor, dass man somit einen vergrößerten Abstand zur unmittelbaren Wohnbebauung bekommt. Jedoch sollten nochmals die Querungsmöglichkeiten im Knotenpunkt untersucht werden, da hier ansonsten ein gefährlicher Unfallschwerpunkt entstehen könnte.

 

Bürgermeister Kaiser erläutert die weitere Vorgehensweise und Zeitplanung. Es ist vorgesehen, dass das Planungsbüro Gladen die Entwürfe und Varianten nochmals genauer untersuchen soll, sodass abschließend dann 2-3 Varianten zur endgültigen Auswahl zur Verfügung stehen.

Zudem werden die ersten Bodenproben sowie Schalluntersuchungen durchgeführt. Danach würde auch feststehen, ob eventuelle Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen erforderlich sind.

 

Seitens des Ortsrates wird der Planer aufgefordert, den Knotenpunkt nochmals zu überdenken. Auch sollte die Möglichkeit geschaffen werden, im westlichen Teilstück (Beginn der neuen Ortsumgehung) zumindest eine Radwegeverbindung in Richtung Bexten zu schaffen.

 

Bis zur nächsten Ortsratssitzung sollten weitere Ergebnisse und Pläne vorliegen. Der Landkreis plant zum Stichtag 15.09.2022 alle Unterlagen vollständig vorzubereiten, sodass ein Antrag auf GVFG-Fördermittel eingereicht werden kann.

Termine für eine Anliegerversammlung und für weitere Gespräche stehen noch nicht fest.