Sitzung: 24.03.2021 Ortsrat Holsten-Bexten
Aufgrund
des Unfallgeschehens im Bereich der Einmündung der Venhauser Straße auf die B70
hat sich die Verkehrskommission entschieden, auf der B 70 für diesen Bereich
die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h pro Stunde zu reduzieren. Eine seitens
des Ortsrates vorgeschlagene Querungshilfe über die B70 wird – insbesondere
aufgrund fehlender Querungszahlen – nicht realisiert.
Ratsfrau
von Spee weist darauf hin, dass die Schilder zwar aufgestellt wurden, sich die
Verkehrsteilnehmer dennoch nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeiten
halten.